Das Landgericht Darmstadt verurteilt einen 65-Jährigen aus der Odenwaldgemeinde Mossautal wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden zwischen fünf und sieben Jahre alten Enkelinnen zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe.
Wegen des Missbrauchs seiner beiden minderjährigen Enkelinnen ist ein 65-jähriger Mann aus der Gemeinde Mossautal im Odenwald vom Landgericht Darmstadt zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Während der Nebenklagevertreter eine Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten und Staatsanwalt Alessandro Di Maria eine fünfjährige Freiheitsstrafe gefordert hatten, sprach sich Tim Wullbrandt, der Verteidiger des Angeklagten, für eine zweijährige Bewährungsstrafe aus.
Zu den Plädoyers waren am Montagmorgen, 30. März, Journalisten nicht zugelassen, weil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Der Anwalt des Angeklagten scheiterte mit seinem Antrag, die Öffentlichkeit auch bei der Verkündung des Urteils auszuschließen. Das öffentliche Interesse an dem Fall überwiege, begründete Jens Aßling, der Vorsitzende Richter der 10. Strafkammer, einen entsprechenden Beschluss der Kammer.
Richter: Angeklagter hat „nicht wirklich verstanden, was passiert ist“
Richter Aßling berichtete während der Urteilsbegründung von „teils emotionalen Plädoyers“. Dem Angeklagten hielt er vor, er habe mit seinen letzten Worten deutlich gemacht, dass er „nicht wirklich verstanden“ habe, um was es in dem Verfahren gegangen und was in der Vergangenheit passiert sei. Schwer wiege, dass er über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren seine fünf bis sieben Jahre alten Enkelinnen mehrfach sexuell missbraucht habe. Denkbar sei, so der Richter, dass er an Alterspädophilie leide.
Die Staatsanwaltschaft hatte den geständigen Mann angeklagt, zwischen Januar 2018 und Anfang Mai 2019 seine damals fünf bis sieben Jahre alte Enkelin fünf Mal in sein Schlafzimmer gelockt und sie am Geschlecht gestreichelt zu haben. Zudem soll er das Mädchen mehrfach dazu veranlasst haben, seinen Penis zu berühren. Das Kind soll dabei deutlich gemacht haben, dass es dies nicht möchte. Das Mädchen soll durch die Taten Schlafstörungen erlitten und Angst vor ihrem Opa bekommen haben.
Zudem soll der Angeklagte eine weitere, sieben Jahre alte Enkelin mit seinem Geschlechtsteil berührt haben. Ob es dabei, wie es das Mädchen dem Gericht schilderte, zum Geschlechtsverkehr kam, konnte allerdings nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Richter Aßling äußerte in seiner Urteilsbegründung, die emotionalen Aussagen insbesondere einer der beiden Mütter vor Gericht machten eine Bewertung „schwierig“. Bei der insistierenden Befragung ihrer Tochter sei die Mutter in der Vergangenheit „möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen“. Die Mutter habe bei der Befragung ihrer Tochter wohl „in gutem Glauben gehandelt“, was er ihr aber nicht zum Vorwurf mache, so Aßling.
Großvater aus Mossautal gab Kindesmissbrauch als „Geheimnis“ aus
Seinen beiden Enkelinnen schärfte der Großvater offenbar lange ein, „ein Geheimnis“ mit ihm zu haben. Der Missbrauch wurde erst bekannt, als sich eine der Mädchen im Mai vorigen Jahres ihrer Großmutter, die nicht die Gattin des Angeklagten ist, anvertraute. Daraufhin wurde auch die in Norddeutschland lebende zweite Enkelin befragt, ob sie ebenfalls „ein Geheimnis mit Opa“ habe, was diese nach anfänglichem Zögern auch bejahte. Daraufhin gingen die Eltern zur Polizei und erstatteten Anzeige.
Richter Aßling äußerte in seiner Urteilsbegründung, es sei dem Angeklagten sehr wohl bewusst gewesen, dass er etwas Verbotenes tue, sonst hätte er seine Enkelinnen nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bereits nach den ersten Berührungen hätte er eigentlich erschrecken müssen, doch er sei offenbar „getrieben worden“, schwerwiegendere Taten und weitere Tabubrüche zu begehen.
Richter: Angeklagter hat „viel Leid über andere gebracht“
Als sich eine der Enkelinnen aus kindlicher Neugier an ihren Großvater mit der Frage gewandt habe, wie denn eigentlich Kinder gezeugt würden, seien bei dem Angeklagten dann offenbar „alle Sicherungen durchgebrannt“, so Richter Aßling. Die von ihm vorgenommenen Handlungen seien „stark sexualbezogen“ gewesen. Diese seien einem schweren sexuellen Missbrauch sehr nahe gekommen, den das Gericht aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit habe feststellen können.
So habe man sich auf die ersten Aussagen des Kindes bei der Polizei stützen müssen. Allerdings habe der befragende Beamte in Norddeutschland „nicht in letzter Konsequenz“ präzise Fragen zum Tatablauf gestellt, bedauerte der Richter. Die Aussagen einer der beiden Enkelinnen vor Gericht seien nur „eingeschränkt bewertbar“, weil eine „Suggestion durch die Eltern“ in der Aussage des Kindes nicht ausgeschlossen werden könne, so Aßling.
Dem Mann aus Mossautal warf der Richter vor, „viel Leid über andere gebracht“ und Vertrauen zerstört zu haben. Die Taten hätten vor allem die Mädchen und auch deren Eltern „schwer getroffen“.
Geständnis zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Darmstadt
Bereits zum Prozessauftakt am 4. März 2020 war die Öffentlichkeit und somit auch Vertreter der Presse zunächst von der Teilnahme an dem Prozess zeitweise ausgeschlossen worden. Im öffentlichen Teil der Sitzung berichtete dann der Anwalt des Angeklagten, sein Mandant habe ein Geständnis abgelegt.
Dieses ging allerdings einer der beiden Schwiegertöchter nicht weit genug. Die 38-Jährige forderte gleich zu Beginn ihrer Vernehmung ihren Schwiegervater nachdrücklich und mit emotionalen Worten dazu auf, „uneingeschränkt und ausnahmslos“ seine Taten zu gestehen und die daraus folgenden Konsequenzen zu tragen. Falls dies nicht geschehe, sei er „ein Riesenfeigling“, sagte die Mutter.
Weil ihr Schwiegervater jedoch zu keiner weitergehenden Aussage bereit war, musste dann allerdings auch ihre Tochter am 13. März per Videovernehmung dem Gericht Fragen beantworten.
Richter Aßling äußerte nun in seiner Urteilsbegründung, der – letztlich gescheiterte – Versuch des Angeklagten, einen Täter-Opfer-Ausgleich herbeizuführen, könne man ihm als „guten Willen“ anrechnen. Die eine Schwiegertochter hatte dem Gericht bestätigt, sie und ihr Mann hätten ein angebotenes Schmerzensgeld abgelehnt und den Satz geäußert: „Geld bringt uns nicht mehr weiter.“
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft und geständig gewesen sei. Allerdings habe er mit seinen Taten „die Familie zerstört“ und möglicherweise auch seine Ehe, sagte Richter Aßling. Im Gefängnis stünde ihm nun wohl eine schwierige Zeit bevor.