Göttingen/Osterode. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Landgericht Göttingen einen 58-Jährigen aus dem Kreis Osterode zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er mehrfach die Tochter eines Bekannten missbraucht hat.
Er hatte die Taten 2007 und 2009 begangen, als das Mädchen noch keine 14 Jahre alt war. Teilweise hatte der Angeklagte auch Videoaufnahmen angefertigt.
Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Zum Ende des 19-tägigen Prozesses war es zu einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten gekommen. Nachdem ein Sachverständigengutachten zum Ergebnis gekommen war, dass die Angaben des Opfers auf deren tatsächlichen Erlebnissen basierten, hatte der Angeklagte über eine Erklärung seines Verteidigers die Vorwürfe schließlich eingeräumt.
Verfahren stark verzögert
Das Gericht war nach dem Geständnis auch deshalb bereit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, weil sich das Verfahren stark verzögert hatte. Anklage war bereits 2010 erhoben worden, doch erst vier Jahre kam es zum Prozess.
Außerdem berücksichtigte das Gericht den angegriffenen Gesundheitszustand des Angeklagten. Hinzu komme, dass die Taten lange zurück lägen und der Angeklagte seitdem nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. (pid)