KINDESMISSBRAUCH

Kindesmissbrauch: Eine Anklage, die nicht zu ertragen ist

7 Minuten Aachen : Kindesmissbrauch: Eine Anklage, die nicht zu ertragen ist AACHEN Als die Anklageschrift verlesen wurde, war es still im Sitzungssaal. Wenn man still steigern könnte, müsste man schreiben, dass es mit jedem Satz, den die Staatsanwältin vortrug, immer stiller wurde. Den wenigen Zuhörern verschlug es den Atem, wenn man doch nur vorspulen könnte. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON CHRISTOPH PAULI Selbst den vier Wachtmeistern, die aus dienstlichen Gründen schon viel Elend mitbekommen, war der Ekel anzusehen. Selten ist eine Anklage so detailliert und minutiös wie in diesem Fall, in dem der Sachverhalt mit Datum und Uhrzeit auf Videos und Bildern akkurat festgehalten ist. Und selten ist eine Anklage so grauenhaft und abstoßend. Vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen unter der Leitung von Richterin Regina Böhme wird gegen zwei Männer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Vergewaltigung, vorsätzliche Körperverletzung und Besitz kinderpornografischer Schriften verhandelt. Angeklagt ist ein 39-jähriger Niederländer, der seinen kleinen Sohn zwischen dem 8. 07 2016 und dem 23. Juni 2017 in seinem Haus in Gangelt fortgesetzt missbraucht haben soll. Animiert worden soll er dabei in den meisten Fällen von einem anderen Mann, der über einen Videokanal zugeschaltet war. So hat es Staatsanwältin Deborah Hartmann vorgetragen (AZ 201 JS 1076/17 und 201 JS 1475/17). 15 Fälle aufgeführt Hartmanns Ausführungen sind schwer zu ertragen, aufzuschreiben und durchzulesen. Lang und quälend sind die Minuten ihres Vortrags für die Zuhörer. 15 Fälle hat sie konkret aufgelistet. Fast immer hat Patrick B. Anweisungen via Skype von Marc R. erhalten. Der 31-jährige Deutsche lebte damals im dänischen Oelgold. Die beiden Männer hatten sich zuvor in einem Chat im Darknet kennengelernt. Die Fälle lassen sich so akribisch beschreiben, weil Marc R. mit der Software „vokoscreen“ den Missbrauch aufgezeichnet hat. Die Videos, die wohl auch noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in das Verfahren eingebracht werden, lud Marc R. anschließend in Darkrooms hoch — für andere Pädophile. Bei einem Pädophilen in Portugal stellten Beamte des Bundeskriminalamtes Videos des Jungen sicher und kamen im letzten Sommer so auf die Spur des Familienvaters und seines Mittäters. Beide Männer sind seit dem vergangenen 07 inhaftiert. Erst dann endete das Martyrium des Kleinkindes. Inzwischen sitzen beide Angeklagten in der Aachener JVA. Nach Informationen unserer Zeitung wird die Anklage eventuell sogar noch erweitert. Bei Durchsuchungen wurde Beweismaterial sichergestellt, das den Verdacht erhärtet, dass der 2014 geborene Junge sogar schon früher als derzeit angeklagt misshandelt wurde. Kann man — und darf man — das Grauen beschreiben, um das es in diesem Verfahren geht? Muss man die Perversion transportieren, die an den fünf geplanten Verhandlungstagen vor Gericht ausgebreitet wird? Seitenlang beschreibt die Anklage, wie der Junge gepeinigt wurde, wie er Schläge in den Genitalbereich bekam, wie er bestialisch vergewaltigt wurde, und wie das die Männer erregte. Marc R. gab die Anweisungen in Dänemark, Patrick B. führte sie in Gangelt aus. Manchmal lagen zwischen den Handlungen nicht einmal 24 Stunden. Marc R. hat sich am 18. Januar in der JVA Aachen die Pulsadern aufgeschnitten. Aus psychiatrischer Sicht sei er nach dem Suizidversuch verhandlungsfähig, der 31-Jährige selbst möchte die Verhandlung möglichst schnell hinter sich bringen, so steht es in den Akten. Über seinen Anwalt lässt er eine kurze Erklärung verlesen, dass er die Verantwortung für seine Taten übernehme und dass er via Skype Anweisungen gegeben habe, was mit dem kleinen Jungen gemacht werden soll. Im Laufe des Verfahrens, so lässt er von seinem Verteidiger ausrichten, wird er sich eingehender zu den Vorwürfen, vielleicht auch zu seinen einschlägigen Vorstrafen äußern. Keinen Blickkontakt R. sitzt am am zweiten Verhandlungstag, hinter dem mit ihm angeklagten Niederländer B. Es gibt keinen Blickkontakt zwischen den beiden Männern in ihren Kapuzenpullovern. R. guckt stundenlang vor sich auf den Boden, die Hand hat er vor seinem Mund, er lässt wenig Regung erkennen. Sein ehemaliger Chatpartner B. äußert sich am Montag erstmals selbst zu den Vorwürfen — schluchzend, stockend, aber dann doch detailliert. Wenn er über den Mitangeklagten spricht, sagt er immer „Herr R.“, so, als wolle er dem Gericht eine möglichst große Distanz demonstrieren. B. gibt an, dass er R. vor ein paar Jahren in einem Kinderpornografie-Chat kennengelernt habe. Er habe eine Vorliebe für Mädchen, R. für Jungen. Der 39-Jährige berichtet, dass er von seinem Gesprächspartner ein Video erhalten habe, auf dem angeblich auch dessen kleiner Sohn missbraucht wurde. Solche Videos und Bilder dienten als Vertrauensbeweis. Die ersten Kontakte waren noch selten, später habe man sich nahezu wöchentlich über Whatsapp und Skype ausgetauscht. Dass dabei die Bilder und Dialoge mitgeschnitten wurden, habe er nicht gewusst. Ein anderer Zeuge, der ebenfalls aus der U-Haft vorgeführt wurde, weil auch gegen ihn wegen Pädophilie ermittelt wird, berichtete aus gemeinsamen Chat-Zeiten. Er will mitbekommen haben, dass der kleine Junge aus Gangelt sogar live misshandelt wurde. Zum ersten Mal in der realen Welt trafen sich Patrick B. und Marc R. am 23. Juni 2017 fünf Stunden lang im Haus des Gangelter Angeklagten, um den Sohn gemeinsam zu missbrauchen. Wimmernd berichtet Patrick B. auf intensive Nachfragen der Richterin von diesem Nachmittag. Es war für das Kind der letzte Tag seines Martyriums — wenn solch ein Grauen denn tatsächlich jemals zu Ende geht. „Er wollte mir am neuen Computer helfen, es war nie die Rede davon, dass irgendwas mit meinen Sohn gemacht werden soll“, sagt der Angeklagte. Die Einlassung finden nicht nur die Gutachter nach der jahrelangen gemeinsamen Vorgeschichte wenig überzeugend. Auch an jenem quälend langen Nachmittag hätte B. Verdacht schöpfen können. Als er mitbekam, dass sich der Gast schnell die Hose auszog, als er begann, den Sohn zu streicheln. Stattdessen zog sich auch der Hausherr irgendwann auf Befehl aus, hielt seinen Sohn auf seinem Bauch fest. In der Verhandlung jammert er nur noch: „Ich weiß nicht, warum ich das alles zugelassen habe.“ Er sagt, er suche seit seiner Inhaftierung nach einer Erklärung, wieso es so weit kommen konnte. Traumatisiert und verhaltensauffällig Sabine Appel ist eine erfahrene Anwältin, die oft im Bereich des Opferschutzes und im Jugendstrafrecht unterwegs ist. Sie sagt von sich, dass sie ein kleines Helfersyndrom habe. Meistens sind es Frauen, denen sie bei Fällen von häuslicher sexueller Gewalt zur Seite steht. „Mein Anliegen ist es, die Schwachen zu schützen.“ In dem Verfahren ist die Juristin die Nebenklägerin, sie vertritt das inzwischen knapp vierjährige Kind. Der Junge, ein Einzelkind, sei traumatisiert und verhaltensauffällig, sagt Appel. Das Verfahren ist auch für die Heinsberger Fachanwältin schwer zu ertragen. „Ich komme an meine Grenzen, bin oft sprachlos und wütend, wenn ich die Vorwürfe sehe.“ Appel hofft, dass die Männer zur Sicherheitsverwahrung verurteilt werden, mit der die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern geschützt werden soll. Eine solche Strafe würde unbefristet ausgesprochen. In jedem Jahr müsste neu geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Vollzugs rückfällig wird. Marc R. wurde bereits 2010 von einem Berliner Landgericht einschlägig zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die in eine fünfjährige Führungsaufsicht mündete, der er sich durch den Umzug nach Dänemark entzog. Die Beweise sind erdrückend, dass er in dieser Zeit wieder seinen pädophilen Neigungen nachging. Der Vater des Jungen ist noch nicht aufgefallen. Vor dem Landgericht wird ihm zudem noch vorgehalten, dass er in zehn Fällen auch an seiner Nichte bereits zwischen 2007 und 2009 ebenfalls in Gangelt sexuelle Handlungen vorgenommen hat, um sich dadurch zu erregen. Das Mädchen ist erst 2006 geboren. Der Angeklagte gab an, dass er schon früher Phantasien mit deutlich jüngeren Mädchen gehabt habe. „Ich habe mich nie getraut, darüber zu reden oder Hilfe zu holen.“ In den ersten gemeinsamen Jahren mit seiner Frau sei die Sucht unterdrückt gewesen, sagte er. „Dann war sie wieder da.“ Aus dem Internet wurden problemlos einschlägige Filme heruntergeladen. „Für mich war das alles nur eine Phantasie. Ich weiß nicht, wieso es so weit gekommen ist.“ Er sagte auch, dass es ihn erregt habe, wenn Kinder in den Videos missbraucht wurden. Die kleine Nichte wurde oft betreut. „Sie war fast wie eine Tochter für uns.“ Es wurde gemeinsam gebadet, das nackte Baby gestreichelt. Das habe ihn häufig erregt, später erfolgte die Selbstbefriedigung. Mehr sei nicht passiert — behauptet B. Weder das junge Mädchen, das in psychotherapeutischer Behandlung ist, noch ihre Mutter werden in dem Verfahren aussagen. Ehefrau reicht Scheidung ein Man muss die Mutter des Jungen wohl ebenfalls als Opfer beschreiben. Die 35-Jährige war die erste Freundin des Angeklagten, als sie sich vor 18 Jahren kennenlernten. Sie arbeitet im Schichtdienst in der Altenpflege, erst im Laufe der Ermittlungen hat sie erfahren, dass sie zeitweise sogar im Haus schlief, wenn es zu den Übergriffen kam. Die Mutter wird vom Opferschutz betreut. An einem der nächsten Verhandlungstage soll sie aussagen. Den Kontakt zu ihrem Mann hat sie komplett eingestellt, seine Briefe aus der JVA öffnet sie nicht, die Scheidung ist eingereicht. Aus Rücksichtnahme auf die Angehörigen ist die Kommentar-Funktion für diesen Artikel deaktiviert.

Related Articles

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Back to top button
Close