KINDESMISSBRAUCH

Kindesmissbrauch: Ex-Hausmeister muss ins Gefängnis

LÜDENSCHEID – Zwölf Jahre lang blieben seine Übergriffe unentdeckt. Der Schulhausmeister in städtischen Diensten, heute 43 Jahre alt, fühlte sich sicher. Die kleinen Jungen vertrauten ihm, besuchten ihn, übernachteten bei ihm oder fuhren sogar mit ihm in Urlaub.

Als die Sache aufflog und die Opfer bei der Polizei aussagten, war er umgehend seinen Job los. Am Montag verurteilte die 1. Kammer des Hagener Landgerichts den Lüdenscheider zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren – wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 44 Fällen.

Der Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Dominik Petereit, sagt, der Angeklagte habe mit seinem offenen und umfassenden Geständnis „das getan, was für die Opfer das Beste ist“. Das rechne er ihm hoch an. Doch für eine Bewährungsstrafe, wie sie Strafverteidiger Heiko Kölz beantragt hatte, sieht auch das Gericht unter Vorsitz von Marcus Teich keine Chance. Der lange Tatzeitraum und besonders der krasse Vertrauensbruch gegenüber den Kindern und deren Eltern wirkt sich strafschärfend aus. „Die Kinder haben es als hinnehmbar empfunden, und zwar vor dem Hintergrund der sonstigen positiven Erlebnisse mit dem Angeklagten.“

So klar die Sachlage für die Ermittler der Kriminalpolizei und die Justiz sich darstellt, so undurchsichtig bleiben Randaspekte des Verfahrens. Vor allem das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und einem heute 23-Jährigen lässt die Prozessbeteiligten aufhorchen.

Ende der 90er-Jahre lädt der Hausmeister den Jungen, Sohn einer Bekannten, erstmals in seine Wohnung ein. Rund 40mal vergeht er sich in den Folgejahren an dem Kind. Die Freundschaft der Mutter zu dem stämmigen Erwachsenen zerbricht. Sie wendet sich einem neuen Lebenspartner zu, doch der kleine Junge hält – aus heutiger Sicht unbegreiflich – an seinem großen „Freund“ fest und will bei ihm bleiben. Der Hausmeister willigt ein. Gegen den erklärten Willen der Mutter begründet das Jugendamt ein festes Pflegeverhältnis. Das Familiengericht bestätigt die Entscheidung.

Drei Jahre wohnt der Junge bei dem Pädophilen. Der engagiert sich zudem ehrenamtlich bei der Caritas und plant und begleitet Kinderfreizeiten. Zwei weitere Jungen werden zu Opfern seiner Übergriffe. Der Angeklagte zeigt Reue. „Ich habe Menschen für die eigenen Belange missbraucht.“ Seit eineinhalb Jahren durchläuft er eine Therapie. Seine Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. – omo

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