Göttingen
Die Verbrechen hatte er zudem auf Videofilm festgehalten. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage haben für den geständigen 44-Jährigen elf Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Die Verteidigung plädierte auf neun Jahre Haft und setzte sich ebenfalls für die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus ein.