KINDESMISSBRAUCH

Kindesmissbrauch in Gangelt: Zweiter Angeklagter gesteht

2 Minuten Aachen : Kindesmissbrauch in Gangelt: Zweiter Angeklagter gesteht ARCHIV – Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand (Archivfoto vom 08.10.2012). Bayern investiert laut einer neuen Studie zu wenig in seine Justiz. Nach Berechnungen des Deutschen Anwaltvereins gibt der Freistaat 2,5 Prozent seines Gesamthaushalts für Staatsanwälte und Richter aus. Im Ländervergleich liege Bayern damit auf dem drittletzten Platz. (Zu dpa „Anwaltverein: Bayern spart bei der Justiz“ vom 23.06.2017). Foto: David Ebener/dpa +++(c) dpa – Bildfunk+++ AACHEN Als für den kleinen Sohn das Martyrium Mitte letzten Jahres endlich beendet war, wurde er im Kölner Institut für Rechtsmedizin untersucht. Der Arzt traf auf einen Dreijährigen, der sich nicht ausziehen wollte. Schließlich ließ sich der Junge nur auf dem Arm seiner Mutter untersuchen. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON CHRISTOPH PAULI Der Rechtsmediziner fand keine besonderen Auffälligkeiten im Genitalbereich, kleine Verletzungen der Schleimhäute heilen aus, sagt der Zeuge. Um den Jungen geht es in diesem Verfahren vor der 5. Strafkammer des Aachener Landgerichts. Sein Vater Patrick B. und Marc R. sind angeklagt des schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, der Vergewaltigung, der vorsätzlichen Körperverletzung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Die aufgelisteten 14 Fälle fanden zwischen Mitte 2014 und Mitte 2016 statt. Marc B. wird zudem beschuldigt, auch schon Jahre vorher ebenfalls in seiner Wohnung in Gangelt an seiner Nichte sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, um sich dadurch zu erregen. Die Öffentlichkeit wird wieder ausgeschlossen von dem Missbrauchsverfahren, als neue Bilder und Videos gezeigt werden. Neue Beweismittel wurden in das Verfahren gegen Patrick B. eingeführt. Im Laufe der vergangenen Monate wurde bei einem pädophilen Belgier weiteres Bild- und Videomaterial gefunden, das Patrick B. bei Übergriffen gegenüber seinem Sohn zeigt, als dieser gerade einmal vier Monate alt war. Staatsanwältin Deborah Hartmann erweitert die Anklage um weitere acht Fälle, in denen der 40-Jährige seinen eigenen Sohn auf der Wickelkommode schwer misshandelt haben soll und trotz der Schmerzensschreie noch Videos anfertigte, die er in einschlägigen Räumen des Dark­nets verbreitete. „Schwerer Missbrauch, schwere Körperverletzung und Verbreitung pornografischer Schriften“, listet die Anklagevertreterin auf. Der Niederländer heult auch an diesem Tag durchgehend, sagt, dass er sich seine Taten nicht erklären könne. „In solchen Momenten ist man wie ausgeschaltet.“ Als die Vorsitzende Richterin Regina Böhme von ihm wissen will, ob er sein Kind nicht bereits in die Welt gesetzt habe, um seine Neigungen auszuleben, wehrt er schluchzend ab. Die Gedanken seien ihm erst ein paar Wochen nach der Geburt gekommen, als er wieder einmal in den einschlägigen Chats unterwegs war. „Ich liebe meinen Sohn doch über alles“, sagt er. Sein Chatkollege Marc R. äußert sich an diesem Tag erstmals ausführlich zu seinen Taten. Monoton trägt er 35 Minuten lang seine Sicht der Dinge vor. Der 31-Jährige, der wegen schweren Missbrauchs seines Sohnes bereits eine fünfjährige Haftstrafe abgesessen hat, räumt die Vorwürfe ein. Zur Erklärung fügt er an, dass er wochenlang Nachtschichten ableisten musste, zum Stressabbau habe er regelmäßig zu Amphetaminen und Marihuana gegriffen, irgendwann sei er wieder „in frühere Verhaltensmuster“ zurückgefallen. Über das Darknet nahm alles seinen Lauf. Und als sich die Männer erstmals trafen, um sich an dem Jungen bestialisch zu vergehen, sei viel Alkohol im Spiel gewesen, liest er vor. „Ich will nichts beschönigen“, sagt er, und dass er Mutter und Sohn im Rahmen seiner „eingeschränkten“ Möglichkeiten finanziell unterstützen wolle. Sabine Appel, die Vertreterin der Nebenklage, beantragte für ihren jungen Mandaten ein Schmerzensgeld von „mindestens 20.000 Euro“. „Sie haben dem Kleinen unbeschreibliche Schmerzen zugefügt. Seine Schreie haben Sie nicht beeindruckt, im Gegenteil Sie noch erregt“, sagt die Anwältin. Die psychischen Folgen für den inzwischen knapp Vierjährigen seien ohnehin nicht absehbar. Die geforderte Summe könne allenfalls ein kleines Zeichen der Wiedergutmachung sein.

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