Sexueller Missbrauch an einem Kind, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Gerrit B. (27). Sechsmal forderte der Hamburger 2010 die kleine Schwester seiner damaligen Partnerin auf, seinen Penis in ihre Hand zu nehmen. Viermal in der gemeinsamen Schenefelder Wohnung des Paares, als sich die damals 13-Jährige dort aufhielt. Einmal im Fahrstuhl des Wohnhauses sowie einmal im Auto B.s. Zweimal weigerte sich das Mädchen, sein Geschlecht anzufassen.
Am Donnerstag musste sich B. vor dem Amtsgericht Pinneberg für seine Taten verantworten und wurde zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. „Nutzen Sie die dreijährige Bewährungszeit, um über die Taten zu reflektieren“, sagte Richterin Dagmar Trüller bei der Urteilsverkündung zu dem Angeklagten. Der bisher unbescholtene B. habe im Tatzeitraum durch die Schwangerschaft seiner Freundin und der anschließenden Geburt unter besonderer Belastung gestanden. Trotzdem hätte B. in den vier Monaten, in denen er die 13-Jährige missbrauchte, erkennen können, dass es falsch war. „Das Warum ist die Frage“, sagte Staatsanwältin Stephanie Poensgen in ihrem Plädoyer. Daher forderte sie als Auflage, dass sich B. professionelle Hilfe sucht. Dem wurde stattgegeben. Außerdem muss der Hamburger seinem Opfer 3600 Euro Schmerzensgeld zahlen.
B. zeigte sich einsichtig: „Es tut mir für alle leid. Ich habe viel kaputt gemacht. Inzwischen ist mir klar, dass man sich als Erwachsener so nicht verhält.“ Der Vorfall sei im Familienkreis bereits länger bekannt gewesen, eine Strafanzeige wurde 2012 gestellt, sagte Richterin Trüller.– Quelle: https://www.shz.de/3884756 ©2020