KINDESMISSBRAUCH

Kindesmissbrauch in Uslar: Haft für den Täter

Göttingen/Uslar. Weil er mehrfach seine Stieftochter missbraucht hat, muss ein 45-jähriger Mann aus Uslar (Kreis Northeim) für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das hat am Montag das Landgericht Göttingen entschieden. Die Kammer befand den Angeklagten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in zehn Fällen für schuldig. Der 45-Jährige hatte in dem seit November laufenden Prozess zunächst alle Vorwürfe abgestritten, dann aber einen überraschenden Sinneswandel vollzogen.

Nachdem das Gericht die Beweisaufnahme geschlossen hatte und die ersten Plädoyers gehalten worden waren, entschloss er sich, doch noch ein Geständnis abzulegen.

Der Angeklagte gestand sogar sehr viel mehr Taten als angeklagt waren. Seinen Angaben zufolge hatte er seine Stieftochter in den Jahren 2008 bis 2014 mehr als 140-mal missbraucht.

Das Gericht konnte im Urteil aber nur die Fälle berücksichtigen, die in der Anklage aufgeführt waren. In einem der insgesamt elf Fälle wurde das Verfahren eingestellt, weil sich die heute 17 Jahre alte Stieftochter nicht mehr an diese Tat erinnern konnte.

Bei dem ersten sexuellen Missbrauch war sie acht Jahre alt gewesen. Der Angeklagte habe die Situation ausgenutzt, wenn seine Ehefrau nicht zuhause war, sagte der Vorsitzende Richter Michael Kalde. 

Die Stieftochter, die in dem Prozess gegen den 45 Jahre alten Uslarer als Nebenklägerin auftrat, war sechs Jahre lang den sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen. Im Alter von 13 Jahren habe sie dann den Mut gefunden, sich dagegen aufzulehnen, sagte der Richter. Der Angeklagte habe ihr daraufhin angedroht, dass etwas Schlimmes passieren würde. Um seinen Übergriffen zu entkommen, zog sie schließlich zuhause aus und kam in einer betreuten Wohngruppe unter. Nachdem sie dem Missbrauchsumfeld entkommen war, vertraute sie sich zunächst ihrer Klassenlehrerin an und erzählte auch ihrer Mutter von den Übergriffen des Stiefvaters. Schließlich entschloss sie sich dazu, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten. 

Das Gericht war überzeugt, dass sich alles so zugetragen hatte, wie es die Stieftochter geschildert hatte. Dabei konnte es sich auch auf ein psychologisches Gutachten stützen, das die Angaben der Zeugin als erlebnisbasiert einstufte. 

Die Folgen der Missbrauchstaten seien sehr schwerwiegend, sagte der Vorsitzender Richter. Die heute 17-Jährige sei seelisch stark belastet, im vergangenen Sommer habe sie einen Suizidversuch unternommen. Sie sei zeitweilig in einer psychiatrischen Klinik gewesen und stehe unter ständiger psychologischer Betreuung. Nach Ansicht der Kammer ist der bislang unbestrafte Angeklagte planvoll und mit krimineller Energie vorgegangen. Sein Geständnis könne nur in geringem Umfang zu seinen Gunsten gewertet werden. Hätte sich der 45-Jährige schon früher dazu durchgerungen, hätte sich dies deutlicher strafmildernd auswirken können.

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