
Kassel/Wolfhagen. Weil er über 20 Jahre fünf Mädchen unzählige Male sexuell missbraucht hat, ist der 57-jährige ehemalige Leiter des Wolfhager Einwohnermeldeamtes vor zwei Jahren zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Seit Donnerstag steht er erneut vor dem Landgericht, weil der Bundesgerichtshof seiner Revision in Teilen stattgegeben hat.
Dabei muss die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Volker Mütze nicht mehr die Vergewaltigungen der damals zwischen vier und etwa zehn Jahre alten Mädchen aufklären. Die Taten hat der Angeklagte umfassend gestanden, das Urteil ist rechtskräftig.
Beanstandet hatte der Bundesgerichtshof vor allem, dass sich die Kammer in der ersten Verhandlung bei der Beurteilung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten allein auf den psychiatrischen Gutachter verlassen hat und zu keiner eigenen Bewertung gekommen ist.
Das muss jetzt nachgeholt werden. Ziel der Revision durch Verteidiger Ullrich Goetjes ist eine kürzere Haftstrafe ohne Sicherungsverwahrung und die Verlegung in eine Psychiatrische Anstalt, in der die Pädophilie des Mannes therapiert werden kann.
Die Verlesung des Urteils vom Februar 2014 durch Richter Volker Mütze offenbarte im großen Saal des Landgerichts kaum erträgliche Details des sexuellen Missbrauch von fünf kleinen Mädchen durch den Angeklagten. Der verfolgte die Auflistung seiner Taten, die er vielfach filmte und auf den Festplatten seiner Computer gespeichert hatte, in äußerlich konzentrierter Ruhe und mit starrem, auf den Richter fixierten Blick. Später beantwortete er ohne Ausflüchte und Entschuldigungen an ihn gestellte Fragen, räumte alles ein und bedauerte die Übergriffe auf die Mädchen, die alle aus seinem persönlichen Umfeld kamen.
Mit 15 war der gebürtige Berliner mit seinen Eltern nach Zierenberg gezogen. Nach einer Ausbildung zum Schlosser bei der Bahn und zehn Jahren bei der Bundeswehr hatte er ein Studium zum Betriebswirt absolviert und hatte 1993 bei der Stadtverwaltung von Wolfhagen angefangen. Dort wurde er verbeamtet und wenige Jahre später Leiter des Einwohnermeldeamtes. Seine pädophielen Neigungen will er erst entdeckt haben, als er Anfang der 1980er-Jahre in Holland erstmals kinderpornografische Bilder sah.
Später heiratete er, bekam 1990 einen Sohn, verlor aber bald das sexuelle Interesse an seiner inzwischen geschiedenen Frau. Bis etwa 1994 genügten ihm offenbar die pornografischen Bilder, doch dann lebte er seine Fantasien auch ganz real mit den kleinen Mädchen aus, deren Vertrauen er offenbar geschickt zu gewinnen verstand.
Die Kinder kamen zu ihm nach Hause, fuhren mit ihm in Urlaub und verbrachten die Ferien bei ihm in Wolfhagen. Dabei kam es zu unzähligen Übergriffen, von denen letztlich nur knapp 150 vor Gericht geklärt und abgeurteilt wurden.
Bei der Anhörung seiner Opfer ging es nicht mehr um die Einzelheiten der Taten, sondern um deren Folgen für die heute 24 und 29 Jahre alten Frauen. Früher habe sie Albträume gehabt, berichtete die Jüngere, die selbstbewusst und klar auftrat und den früheren Peiniger keines Blickes würdigte. Eine Therapie habe sie nicht gemacht: „Das habe ich auch so gut hinbekommen“, sagt sie. Ihr Sorge gelte dem eigenen, gerade geborenen Kind, dem derartige Erlebnisse erspart bleiben mögen.
Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann sollen noch zwei Zeuginnen und der Sachverständige gehört werden. Anschließend könnten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und den Anwälten der Nebenkläger gehalten werden.