KINDESMISSBRAUCHVERHAFTETE TÄTER

Kindesmissbrauch: Ralf B. soll in seiner Wohnung wiederholt Minderjährige vergewaltigt haben

Man sieht Ralf B. nicht an, dass er schon 35 Jahre alt ist. Der zierliche, beinah zerbrechlich wirkende Mann mit dem fliehenden Kinn und der kindlichen Statur, muss sich seit Freitag wegen Vergewaltigung kleiner Kinder vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass B. seit 09 1998 in seiner Weddinger Wohnung einen bislang nicht ermittelten, vier Jahre alten Jungen namens “Rami” mehrfach sexuell missbraucht und das vor Schmerzen schreiende Kind vergewaltigt hat. In einem weiteren Fall soll sich Ralf B. an einem etwa 12-Jährigen sexuell vergangen haben. Am 1. Januar dieses Jahres, so die Anklage weiter, soll der Sozialhilfeempfänger die 6-jährige Jasmin und den 10-jährigen Nasim in seine Wohnung gelockt haben. Nachdem er die Kinder veranlasst hatte sich zu entkleiden, manipulierte er zunächst an den Geschlechtsteilen der Kinder und vergewaltigte das Mädchen. Weil das Kind sich angesichts der heftigen Schmerzen mit einer Ohrfeige gegen den Vergewaltiger zur Wehr setzte, soll ihr B. mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr den Mund zugehalten haben.Die Anklage stützt sich zum Teil auf Videofilme, die bei dem Hilfsarbeiter gefunden worden waren und die er nach eigenem Bekunden aufgenommen hat, um sie sich später anzusehen.Beim Prozessauftakt berichtete Ralf B. am Freitag mit leiser, brüchiger Stimme über seine Kindheit. Nach der Scheidung seiner Eltern sei er vom siebenten Lebensjahr an ausschließlich in Heimen aufgewachsen. Abgesehen von seiner Großmutter habe er in seinem Leben praktisch keine Bezugspersonen gehabt. Nachdem er bereits in der Grundschule viermal sitzen geblieben sei, habe er eine Ausbildung zum Friseur begonnen, die er jedoch bald wieder abbrach. Seine ersten sexuellen Kontakte habe er im Heim gehabt. Freunde oder Freundinnen habe es nicht gegeben. Ein ereignisloses Leben, das sich bestenfalls durch den Mangel an Erlebnissen auszuzeichnen scheint. Wer sich vom Lebenslauf des Angeklagten Rückschlüsse auf die ihm angelasteten Sexualverbrechen erhofft hatte, wurde enttäuscht. Tiefere Einblicke mag da das psychiatrische Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen vermitteln, das an einem der nächsten Verhandlungstage verlesen werden soll.Jedenfalls ist Ralf B. bereits früher im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch aufgefallen. Bei einem früheren Verfahren war das Gericht zu Gunsten von B. noch von einer “Ausnahmesituation” ausgegangen. Nun droht ihm nicht nur eine langjährige Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft strebt neben der Verurteilung sogar die Sicherungsverwahrung für Ralf B. an. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

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