KINDESMISSBRAUCH

Kindesmissbrauch: Urteil gegen Ex-Grünen-Mitarbeiter rechtskräftig

Karlsruhe/Gießen (dpa/lhe) – Das Urteil gegen einen früheren Mitarbeiter des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte die Revision des Angeklagten als unbegründet ab, teilte der BGH am Donnerstag mit.

Das Landgericht Gießen hatte im November 2014 den damals 62-Jährigen wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und mehreren Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach Feststellung des Landgerichts hatte der Mann über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg zwei Mädchen aus der Nachbarschaft im Alter zwischen sieben und zehn Jahren in insgesamt rund 40 Fällen missbraucht. Der Fall war im Oktober 2013 ins Rollen gekommen. Koenigs hatte damals einen anonymen Brief mit Vorwürfen gegen seinen damaligen Mitarbeiter bekommen und der Polizei übergeben. Zudem erstatteten Eltern Anzeige. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.

Related Articles

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Back to top button
Close