2 Minuten Stolberg/Aachen : Kindesmissbrauch: Vier Jahre und drei Monate Haft für 44-Jährigen STOLBERG/AACHEN Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 16 Fällen hat das Landgericht Aachen am Dienstag einen 44 Jahre alten Mann aus Stolberg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON JAB Der Mann hatte vor Gericht gestanden, sich ab Ende 1997 bis zum Jahr 2000 an den beiden Töchtern seiner Frau, die diese mit in die 1997 geschlossene Ehe gebracht hatte, vergangen zu haben. Die Mädchen waren zu Beginn der Taten fünf und acht Jahre alt. Der Stiefvater hat sich meist abends in der Familienwohnung an den Kindern vergriffen. Immer dann, wenn die Ehefrau weg war. Dies war häufiger der Fall, da sie mehr als einmal wegen Schwangerschaftskomplikationen stationär ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Das Geschehen in der Familie war aufgeflogen, als das jüngere der beiden Mädchen Anfang 2000 im Kindergarten Andeutungen gemacht beziehungsweise ein Bild gemalt hatte, das die Erzieher stutzig machte. Dennoch war die Mutter der Mädchen wenig von den Schilderungen ihrer Töchter überzeugt. Sie, die mit dem Mann mittlerweile zwei weitere Kinder hat, hielt weiterhin zu ihrem Ehemann, obwohl der – mit den Vorwürfen konfrontiert – zumindest einen Teil der Übergriffe auf das ältere Mädchen sofort einräumte. Die betroffenen Geschwister kamen daraufhin dauerhaft in eine Pflegefamilie. Hier nahm ihr Leben nach Schilderungen der Vorsitzenden Richterin in der Urteilsbegründung eine glückliche und positive Wende. „Hier fühlten sie sich geborgen – ein Gefühl, das sie bis dahin von zu Hause absolut nicht kannten.” Sogar ihre anfänglichen Verhaltensauffälligkeiten hätten sich dort mittlerweile gelegt, hieß es. Der Angeklagte selbst hatte erst während des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt – und das nach einer langwierigen Zeugenanhörung des älteren Mädchens. Damit aber hatte er es zumindest dem jüngeren Kind erspart, die Belastungen einer neuerlichen Vernehmung über sich ergehen lassen zu müssen. Zudem wurden die Kinder so letztlich doch nicht der Lüge bezichtigt, was für diese ein wesentlicher psychologischer Aspekt sei, wie es im Urteil hieß. Das Geständnis des Angeklagten wertete die Kammer entsprechend strafmildernd. Wäre es dagegen ausgeblieben, so hätten die Richter ein Strafmaß gewählt, das den von der Staatsanwaltschaft geforderten fünfeinhalb Jahren nahe gekommen wäre, so die Vorsitzende Richterin. Wie Angelika Kasparek weiter ausführte, sei die Kammer davon ausgegangen, dass das Geständnis des Mannes zudem von ehrlicher Reue geprägt gewesen sei, da er im Gerichtssaal sogar noch schwerwiegendere Tatmodalitäten eingeräumt habe, als angeklagt waren. Der Angeklagte war in seiner Kindheit selbst ein Opfer sexuellen Missbrauchs. Ab 04 2000 hatte er sich zwei Jahre lang freiwillig und aus eigenem Antrieb heraus in eine Therapie begeben. Gleichwohl sah die Kammer bei allen strafmildernden Gesichtspunkten das „hohe Maß an Verwerflichkeit” bei den Taten. Der Angeklagte habe die Mädchen in „intensiver Weise zu Objekten seiner sexuellen Bedürfnisse gemacht” und so „erheblich in die Entwicklung der Kinder eingegriffen, deren erkennbares Abwehrverhalten er ignoriert” habe.
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