Gießen (sha). Weil er im Zeitraum von Sommer 2006 bis März 2007 in seiner Wohnung ein zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll, musste sich ein 65-jähriger Gießener am Montag vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen verantworten. Der Mann bestreitet die Tat.
Die Erstellung eines psychologischen Gutachtens über das mutmaßliche Opfer hatte sich in diesem schon 2008 eröffneten Verfahren sehr verzögert und lag dem Gericht erst in diesem Jahr vor. Die Verteidigung hatte darauf hingewiesen, dass das Kind kurz bevor es zur Anzeigeerstattung kam, einen Aufklärungsfilm in der Schule gesehen hatte. Der angeklagte Vorfall gleiche einer Episode aus diesem Film.
Auf Anregung der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung der Verteidigung sowie der Vertreterin der Nebenklage entschied sich die Kammer unter Vorsitz von Richterin Gertraud Brühl gegen eine weitere Beweisaufnahme und stellte das Verfahren ein.