
Kassel/Wolfhagen. Im Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Wolfhager Rathauses wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 177 Fällen ist das Urteil gefallen: Er muss zwölf Jahre in Haft, danach in Sicherungsverwahrung.
So lautet das Urteil gegen den ehemaligen Leiter des Einwohnermeldeamts von Wolfhagen, der über fast 20 Jahre hinweg immer wieder kleine Mädchen sexuell missbraucht hat. An vier seiner fünf Opfer muss der Angeklagte jeweils 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mit der am Montag verkündeten Entscheidung folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Strafkammer hielt allerdings statt der 177 angeklagten Übergriffe nur 141 strafbare Missbrauchstaten für erwiesen. Auch was den Besitz kinderpornografischer Filme und Fotos anging, reduzierte das Gericht den Vorwurf: Von den 40 000 Dateien, die auf den Computern des 55-Jährigen entdeckt wurden, seien nur 2000 eindeutig als verbotene Kinderpornografie einzustufen, sagte Richter Jürgen Dreyer.
Aber: „Etliche dieser Filme sind wirklich widerwärtigster Natur.“ Zugunsten des Angeklagten wertete die Strafkammer neben seinem umfassenden Geständnis und seinen fehlenden Vorstrafen vor allem, dass er bei seinen Übergriffen keine Gewalt angewendet hatte. „Das Besondere ist die große Menge der Taten, nicht die Schwere der einzelnen Tat“, sagte Dreyer. Sexuellen Missbrauch in derartigem Umfang habe die Kammer noch nie verhandelt.