KINDESMISSBRAUCH

Landgericht Gießen: 32-Jähriger wegen schweren Kindesmissbrauchs angeklagt

Giessen. Mit gesenktem Kopf, das Gesicht in den langen, dunklen Haaren vergraben, sitzt das junge Mädchen neben ihrer Rechtsanwältin im Saal 207 des Landgerichts. Nur wenige Meter von ihnen entfernt, führen zwei Wachtmeister den Angeklagten in Handschellen zu seinem Platz. Dem verheirateten Mann aus Herne wird vorgeworfen, die damals 13 Jahre alte Schülerin schwer sexuell missbraucht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft hat sich der 32-Jährige über einen Online-Chat mit der Gießenerin verabredet, obwohl er wusste, wie alt sie ist.Im Juli 2019 soll der stämmige Mann erstmals über die Internet-Plattform “Base Chat” Kontakt zu der 13-Jährigen aufgenommen haben. “Dort kam er schnell auf das Thema Sex zu sprechen”, so Staatsanwältin Jessica Schröder in der Anklageverlesung. Das Kind habe zunächst behauptet, 15 Jahre alt zu sein. Im weiteren Gesprächsverlauf sei dies korrigiert worden; fortan habe das Mädchen sein Alter mit 14 Jahren angegeben. Offenbar stand der Angeklagte aber auch mit Bekannten der Schülerin in Kontakt. Telefonisch soll ihm von einer Person aus dem Umfeld seiner Chatpartnerin das wahre Alter des Mädchens mitgeteilt worden sein. Von einem Treffen mit dem Kind habe ihn diese Information allerdings nicht abgehalten.Mit Auto abgeholtLaut Anklage soll der 32-Jährige die Schülerin Mitte August in einem Gießener Wohngebiet abgeholt und zu einem abgelegenen Platz in Rödgen gefahren haben. Dort soll es dann im Auto zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Ein weiteres Treffen rund zwei Wochen später lief, der Staatsanwaltschaft zufolge, zunächst ähnlich ab. Später soll es im Fahrzeug des Angeklagten zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Am 20. Oktober habe der 32-Jährige das Mädchen dann erneut in Gießen abgeholt. Diesmal soll der Mann mit der 13-Jährigen nach Großen-Linden gefahren sein und dort in der Nähe des Freibades Sex gefordert haben. “Sie sagte ihm, dass sie dies nicht mehr wolle”, führt Schröder aus. Der Angeklagte habe das Kind daraufhin ein weiteres Mal missbraucht.Bereits vor Verlesung der Anklage hatte Verteidiger Frank Richtberg angekündigt, die Öffentlichkeit von der Aussage seines Mandanten ausschließen lassen zu wollen. Die Jugendkammer gibt diesem Antrag schließlich statt. “Schutzwürdige Bereiche der Sexual- und Intimsphäre werden zur Sprache kommen”, begründet der Vorsitzende Richter Andreas Wellenkötter diese Entscheidung. Auch die 13-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, möchte die Ausführungen des Angeklagten nicht hören. Sie verlässt freiwillig den Saal, während ihre Mutter im Zuschauerbereich bleiben darf. Auch die Befragung des Mädchens und weitere Zeugenvernehmungen finden später ohne Zuhörer statt.Die Verhandlung soll am 26. März fortgesetzt werden.

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