KINDESMISSBRAUCH

Landgericht Köln verurteilt Ehefrau zu lebenslanger Haft

2 Minuten Mordprozess um zerstückelte Leiche : Landgericht Köln verurteilt Ehefrau zu lebenslanger Haft Die Angeklagte kommt mit einer Jacke bedeckt zum Urteil im Prozess gegen sie und einen anderen Mann wegen Mordes in den Gerichtssaal. Foto: dpa/Henning Kaiser KÖLN Eine Frau ersticht ihren Mann, entsorgt die Leiche – und bleibt als Täterin lange Zeit unerkannt. Erst Jahre später wird sie überführt – und muss nun wegen Mordes ins Gefängnis. Ihr Liebhaber wird wegen Beihilfe verurteilt. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken Sie hat nach Überzeugung des Gerichts ihren Mann getötet und die Leiche zerstückelt: Mehr als elf Jahre nach dem Mord an ihrem Ehemann hat das Kölner Landgericht eine Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr damaliger Liebhaber erhielt am Donnerstag wegen Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Polin ihrem gewalttätigen Mann zunächst Gift verabreicht und ihn dann mit zahlreichen Messerstichen in den Oberkörper getötet hatte. Der mitangeklagte 45-jährige Deutsche half ihr dann bei der Zerteilung der Leiche im Badezimmer. Die Leichenteile entsorgten sie anschließend in der Maas in Belgien. Im Prozess hatte sich die 38 Jahre alte Angeklagte auf Notwehr berufen. Dem folgte die Kammer aber nicht. Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, zwar hätten zahlreiche Zeugen das Opfer als „aufbrausend, brutal, frauenfeindlich und sozial wenig kompetent“ beschrieben. Narben am Körper der Angeklagten belegten auch, dass sie wiederholt von ihrem Ehemann misshandelt worden sei. Jedoch stehe fest, dass die Frau bei ihrer Tat nicht aus Notwehr gehandelt habe, sagte der Richter. Die gleichmäßige Verteilung der Messerstiche auf dem Oberkörper des Opfers zeige, dass kein „dynamisches Kampfgeschehen“ stattgefunden habe. Zudem habe die Angeklagte bei der Auseinandersetzung keine Verletzungen davongetragen. Gegen eine Notwehrhandlung habe auch gesprochen, dass die Leiche zerlegt und in der Maas versenkt wurde – „in der Hoffnung, dass die Fische den Rest erledigen“. Bereits wenige Tage nach dem Verbrechen im Juni 2008 hatten Fußgänger Leichenteile entdeckt. Doch die Polizei tappte in dem spektakulären Mordfall lange Zeit im Dunklen. Bewegung in die Ermittlungen kam erst, als über die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ nach Zeugen gesucht wurde. Daraufhin meldete sich ein Mann, der das Opfer aufgrund einer Tätowierung an der Schulter identifizieren konnte. Dies brachte die Ermittler auf die Spur der Angeklagten. An den Mitangeklagten gewandt sagte der Richter: „Sie sind hier haarscharf an einer Mittäterschaft vorbei geschrammt.“ Ohne seine Zusage, der 38-Jährigen bei der Beseitigung der Leiche zu helfen, hätte die Frau die Tat nicht begangen, war sich das Gericht sicher. Allerdings habe der 45-Jährige keinen Einfluss darauf gehabt, wann die Tat ausgeführt wurde und somit „keine Tatherrschaft“ gehabt. (dpa)

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