Um “Gottes Barmherzigkeit” flehte ein 77-jähriger Rentner aus dem nördlichen Landkreis Rottal-Inn noch in seinem letzten Wort vor dem Landgericht Landshut, nachdem er zuvor den ihm vorgeworfenen schweren sexuellen Missbrauch eines zur Tatzeit vierjährigen Mädchens eingeräumt hatte. Das nutzte nichts: Die Kammer verhängte gegen den bereits einschlägig vorbestraften Rentner eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten und ordnete seine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Der 77-Jährige war zunächst auf der Anklagebank der Jugendkammer des Landgerichts gelandet, wo er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Die wurde verhängt, nachdem der Rentner bereits 1996 als Kinderschänder – damals waren es in elf Fällen Nachbarskinder – zu zweieinhalb Jahren und dann 2006 wegen 20 Fällen, wobei die eigenen Enkel betroffen waren, zu fünf Jahren verurteilt wurde. Allerdings wurde das Landshuter Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Im Urteilstenor und -strafmaß war nämlich auch berücksichtigt worden, dass der 77-Jährige gegen Weisungen der Führungsaufsicht, nämlich keinen Kontakt zu Kindern aufzunehmen, verstoßen hatte. Diesen Verstoß sah der BGH nicht, da ihn die Vierjährige – bei Besuchen in Gangkofen mit ihren Eltern – immer von sich aus aufgesucht hatte.
Bei der Neuauflage bestätigte der Rentner das Geständnis, das er bereits im Rahmen der Ermittlungen abgelegt hatte, vollumfänglich. Die psychiatrische Sachverständige Dr. Susanne Lausch bescheinigte dem 77-Jährigen volle Schuldfähigkeit. Der Kindesmissbrauch sei als Kompensationsversuch für das sexuell frustrierende Eheleben zu sehen. Der 77-Jährige habe einen Hang zur Pädophilie. Sexualtherapien seien gescheitert, nicht zuletzt, weil er sich gegenüber den Therapeuten nicht öffnen konnte, sein Verhalten bagatellisiert, die Schuld sogar auf die Kinder geschoben und sich als Opfer hingestellt habe. Derzeit bestehe nach wie vor Wiederholungsgefahr, so die Sachverständige, die die Sicherungsverwahrung befürwortete.