KINDESMISSBRAUCH

Mädchen betäubt, gefesselt und missbraucht

Fast anderthalb Jahre nach der Tat haben die Kantonspolizei und die Bezirksanwaltschaft am Mittwoch an einer Medienkonferenz bekannt gegeben, den Täter überführt zu haben, der am 28. Dezember 2001 vor der McDonalds-Filiale am Stauffacher in Zürich 4 ein damals 7-jähriges Mädchen unter einem Vorwand in sein Auto gelockt hatte. In einer bis heute nicht eruierten Wohnung zwang er das eingeschüchterte Mädchen, ein starkes Schlafmittel einzunehmen. Danach missbrauchte er das betäubte und gefesselte Mädchen. Trotz Übereinstimmung der DNA- Probe und mehrfachen einschlägigen Vorstrafen bestreitet der Beschuldigte, ein 45-jähriger Schweizer, die Tat. Auf seine Spur kamen die Untersuchungsbehörden erst vor einem Monat, nachdem seine Ehefrau den Vorwurf erhoben hatte, er missbrauche die 8-jährige Stieftochter. Während der Ermittlungen liessen sich 101 Verdächtige freiwillig eine DNA-Probe entnehmen.

Rasterfahndung wegen Schwere des Falles

Auf Grund der vagen Angaben des Opfers erwiesen sich die Ermittlungen, die vor einem Jahr von der Stadt- an die Kantonspolizei übergeben wurden, als äusserst aufwendig. Der Tatort wurde in Zürich Wipkingen oder einem benachbarten Quartier vermutet, das Tatfahrzeug wurde als roter Kombi eingegrenzt. 101 männliche Fahrzeughalter, auf welche diese beiden Raster zutrafen, wurden aufgefordert, sich mittels Wangenschleimhautabstrichs eine DNA-Probe entnehmen zu lassen. Sämtliche 101 angefragten Personen machten freiwillig mit, die Resultate waren alle negativ. Die ausserordentlichen Ermittlungsmethoden begründete Myriam Forni, die zuständige Bezirksanwältin, mit der Schwere des Falles, der mitten am Tag und mitten in der Stadt passiert sei. Man habe dem Täter vor einer möglichen Wiederholung zuvorkommen wollen.

Aber erst das Glück des Tüchtigen habe es ermöglicht, dem Täter auf die Spur zu kommen, sagte Marcel Suter, der Chef der Spezialabteilung 2, die bei der Kantonspolizei für Sexualdelikte zuständig ist. Vor einem Monat reichte eine Frau eine Strafanzeige ein, in der sie ihrem Mann vorwarf, ihre aus einer früheren Ehe stammende, 8-jährige Tochter sexuell zu missbrauchen. Bei der folgenden Hausdurchsuchung wurde eine ähnliche Puppe gefunden, wie sie dem 7-jährigen Mädchen nach der Entführung vom Täter geschenkt worden war. Zudem besass der Verdächtige ein rotes Auto. Ein DNA-Vergleich mit den Spermaspuren, die auf den Kleidern des Opfers gefunden worden waren, ergaben Übereinstimmung. Trotz diesen belastenden Indizien ist der Täter laut Angaben der Bezirksanwaltschaft nicht geständig. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, die Gerichtsverhandlung wird vermutlich nächstes Jahr stattfinden.

Frau wegen 8-jähriger Tochter geheiratet?

Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen 45-jährigen Innerschweizer, der zuletzt im Zürcher Oberland wohnte. Nicht geklärt ist, ob der sexuelle Missbrauch des entführten Mädchens am Wohnort oder in einer anderen Wohnung in Zürich vorgenommen wurde. Laut Angaben von Bezirksanwalt Jaroslav Jokl, der die Untersuchung führt, welche den Missbrauch der Stieftochter betrifft, ist der Verdächtige schon dreimal rechtskräftig wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt worden. Die Strafen wurden zwischen 1990 und 1999 in den Kantonen Luzern und Schwyz ausgesprochen; die jeweilige Höhe betrug 3, 5 beziehungsweise 8 Monate. Die ersten beiden Strafen wurden bedingt erlassen, die letzte im Jahre 1999 lautete auf unbedingt. Allerdings wurde sie zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. Ob diese ambulante Therapie durchgeführt wurde, muss von den Zürcher Behörden erst noch abgeklärt werden.

Fest steht, dass der durch Zufall überführte Täter trotz seinen mehrfachen einschlägigen Vorstrafen nicht in der gesamtschweizerischen DNA- Datenbank registriert ist. Diese wird versuchsweise vom Zürcher Institut für Rechtsmedizin geführt – allerdings erst seit Mitte 2000 und auf freiwilliger Basis der einzelnen Kantone. Weitere Ermittlungen sollen zeigen, ob der 45-jährige Schweizer für weitere Straftaten verantwortlich ist, allenfalls auch im Ausland. Hiezu wird unter anderem das Foto- und Filmmaterial ausgewertet, das auf dem Computer des Tatverdächtigen gefunden wurde. Bezirksanwalt Jokl äusserte zudem den Verdacht, dass die Heirat im Herbst letzten Jahres mit der ausländischen Ehefrau – die er mittels Internet kennen gelernt hatte – ein Vorwand war, um an die 8-jährige Tochter aus einer früheren Ehe der Frau heranzukommen.

Zum Schluss der Medienorientierung erzählte Kantonspolizist Suter von der grossen Freude und der sichtlichen Erleichterung, mit welcher das entführte Opfer tags zuvor die Nachricht entgegengenommen hatte, wonach der Täter überführt worden sei.

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