Mann vergeht sich zweimal an seiner Stieftochter
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Benjamin SchmidtMarienberg/Annaberg.
Ein Jahr und sechs Monate Haft, die auf eine dreijährige Bewährungszeit ausgesetzt wurden, lautet das Urteil gegen einen 38-Jährigen aus Annaberg. Bei der Verhandlung am Donnerstag ging es um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen. Das Amtsgericht Marienberg sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter zwischen September 2016 und März 2019 zweimal missbraucht hat. Die Anhörung war nicht öffentlich.
Herausgekommen war die Tat, nachdem sich die heute 12-Jährige Mitschülern anvertraut hatte und infolge dessen gehänselt wurde. Eine Lehrkraft war darauf aufmerksam geworden und meldete den Fall. Gegenüber einem Ermittlungsrichter schilderte das Kind im Mai 2019 die Vorkommnisse. Bei der ersten Hauptverhandlung im Februar 2020 bestritt der Angeklagte die Vorwürfe und forderte mit seiner Verteidigung ein psychologisches Gutachten vom Kind. Dieses bestätigte die Glaubwürdigkeit der Aussage. Bei der nun geführten Verhandlung ließ der Angeklagte zunächst über seinen Verteidiger ein Geständnis mitteilen. Das genügte dem Gericht allerdings nicht. Nach kurzer Verhandlungspause wurde ein Video mit der aufgezeichneten Aussage des Kindes abgespielt. Im Anschluss daran gestand der Mann die Tat.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der 38-Jährige 600 Euro an eine karitative Einrichtung spenden und hat ein Kontaktverbot zu Mutter und Kind. Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht, dass die Tat im Vertrauensverhältnis der Patchworkfamilie geschah, in dem Opfer und Täter lebten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (bjsc)