KINDESMISSBRAUCH

Missbrauchsfall Lügde: Sicherungsverwahrung gefordert

0 Detmold. Am Landgericht Detmold ging am Freitag der Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft in die Schlussphase. Sie hat für die beiden Angeklagten lange Haftstrafen und danach Sicherungsverwahrungen gefordert. Bei Andreas V. (56) plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren, bei Mario S. (34) für zwölf Jahre und sechs Monate. Die Plädoyers wurden aus Opferschutz-Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Die Staatsanwältinnen Helena Werpup und Jacqueline Kleine-Flaßbeck sagten vor Journalisten, man habe bei den Forderungen die Geständnisse der beiden Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Außerdem seien die Männer nicht vorbestraft. Missbrauchsfall Lügde: Andreas V. ist „narzisstisch und antisozial“ Zuvor hat eine Gutachterin auch den Angeklagten Andreas V. als voll schuldfähig eingestuft. Der 56-Jährige habe eine „gut durchschnittliche Intelligenz“ mit einem IQ von 110, keine Psychosen, depressive Erkrankungen oder krankhaft seelische Störungen, sagte Psychiaterin Marianne Miller. Es sei sehr wahrscheinlich, dass er auch nach Verbüßung einer Haftstrafe erneut sexuellen Missbrauch an Kindern begehen werde. Der Angeklagte Mario S. (r.) wird am Freitag von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal des Landgerichts geführt. Foto: Guido Kirchner / dpa Eine „tief verwurzelte Neigung, diese Art von Straftaten zu begehen“, spreche für eine Sicherungsverwahrung. Andreas V. sei „narzisstisch und antisozial“ und zeige eine „manipulative Tendenz“. Er habe eine pädophile Neigung mit einer Präferenz für Mädchen im Grundschulalter bis in die Pubertät. Der 56-Jährige sei nicht in der Lage, eine Beziehung zu einer gleichaltrigen Partnerin einzugehen. „Er scheint die Mädchen als Ersatz gewählt zu haben.“ Am Donnerstag hatte die Gutachterin schon Mario S. als voll schuldfähig eingestuft. Der 34-Jährige habe eine pädophile Neigung und einen Hang zu weiteren Taten. Sie sprach sich ebenfalls für eine Sicherungsverwahrung aus. Missbrauchsopfer von Lügde berichten über ihre Angst Am Donnerstag hatte das Gericht zudem mehrere Erklärungen vorgelesen, in denen zwei Kinder ihre große Sorge äußern, dass die Angeklagten aus dem Gefängnis ausbrechen könnten. In den Erklärungen, darunter Schilderungen von Psychologen und Opferbetreuern, ist von Alpträumen mit Killer-Clowns, schulischen Problemen und völlig verunsicherten Persönlichkeiten die Rede. Die Frage, welche Menschen gut oder schlecht seien für die Kinder, sei nach dem Missbrauch nicht mehr zu beantworten gewesen. Kindesmissbrauch: Vernehmung der Opfer musste wiederholt werden Ein Beamter der Bielefelder Polizei äußerte sich als Zeuge zu den Anfängen der Ermittlungen im 02. Damals übernahm das Polizeipräsidium Bielefeld nach Pannen bei der Polizei in Lippe. Die Aktenführung der Kollegen sei unzureichend gewesen. Alles habe komplett neu aufgebaut werden müssen. „Die Vernehmung einiger Opfer musste wiederholt werden. Die Befragung zuvor entsprach nicht unseren Standards“, sagte der 58 Jahre alte Beamte. Angeklagter zuletzt verhandlungsunfähig Zuletzt wurde das Verfahren gegen Andreas V. abgetrennt, weil der 56-Jährige wegen einer Krankheit nicht verhandlungsfähig war. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Angeklagte das Gefängniskrankenhaus in Fröndenberg wieder verlassen. Für den 30. August sind die Plädoyers der 18 Nebenklägervertreter geplant. Ein Urteil will das Gericht frühestens im 09 verkünden. Gegen einen 49-Jährigen erging bereits ein Urteil, gegen das aber Revision eingelegt wurde. Der Mann war wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Kindesmissbrauch zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. (dpa/cho) Neueste Panorama Videos

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