Kiel | Am Mittwoch beginnt vor dem Landgericht in Kiel der Prozess gegen den 31-jährigen Nasib G., der im Kieler Stadtteil Gaarden zwei kleine Mädchen vergewaltigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann schweren sexuellen Missbrauch vor. Der zum Tatzeitpunkt 30-Jährige soll in Kiel eine Siebenjährige mit einer Puppe in seine Wohnung gelockt und dort sexuell missbraucht haben. Wochen zuvor soll er sich bereits an einer Fünfjährigen vergangen haben.
Die Tat hat eine Vorgeschichte, die Fragen aufwirft. Es gab mehrere Anhaltspunkte, die darauf hinwiesen, dass von dem Tatverdächtigen eine Gefahr ausgehen könnte. |
Am 6. Januar wendet sich ein fünfjähriges Mädchen in einem Kindergarten an einen Betreuer und berichtet ihm von einem Übergriff. Schnell rückt der 31-Jährige ins Visier der Ermittler. Die Angaben des Mädchens werden laut Staatsanwaltschaft zunächst aber nicht konkret. „Es gab Probleme bei der örtlichen und personellen Zuordnung der Tat“, sagt der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler.
Bei einer späteren Anhörung des Mädchens bei der Polizei lassen sich aber alle Widersprüche aufklären. Die Tat kann dem Mann zugerechnet werden. „Zum damaligen Zeitpunkt haben wir jedoch keine Haftgründe gesehen, weil die Person strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten ist – jedenfalls nicht wegen Gewaltdelikten oder einer Sexualstraftat“, sagt Bieler. Weil der Mann sehr schnell nach dem ersten Übergriff als Tatverdächtiger gilt, sieht die Polizei nach eigenem Bekunden keinen Grund, sich mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit zu wenden.
Am 31. Januar schlägt der 31-Jährige wieder zu. Auf einem Schulhof spricht er ein siebenjähriges Mädchen an und lockt es unter einem Vorwand in seine Wohnung. Dort habe er es missbraucht, sagt Bieler. Anschließend soll der Mann sein Opfer freigelassen haben. Das Mädchen offenbart sich seiner Mutter und kann Angaben zum Tatort machen. Die Mutter informiert sofort die Polizei.
Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung des Mädchens werden nach der Tat erhebliche Verletzungen festgestellt. Sie musste unter Vollnarkose operiert werden. Die Wohnung des Mannes wird durchsucht. Beamte finden Beweismaterial, das Polizei und Staatsanwaltschaft nicht näher definieren. Im Verlauf der Ermittlungen erhärtet sich der Verdacht, dass der Mann auch für die Tat am 6. Januar verantwortlich ist.
Schnell sehen sich die Behörden mit Vorwürfen konfrontiert. Wäre der schwere sexuelle Missbrauch der Siebenjährigen einfach zu verhindern gewesen? Die Polizei betont, der Mann sei binnen 48 Stunden nach dem Fall in Haft gekommen. „Das ist ein unglaublicher Erfolg für die Ermittler“, sagt Polizeisprecher Matthias Arends damals. Kiels Sozialdezernent Gerwin Stöcken sprach wegen der psychischen Erkrankung von Nasib G. von einer „verpasste Ausfahrt“, durch die das zweite Verbrechen hätte verhindert werden können: Wenn es denn schon keine Haftgründe gab, wäre möglicherweise eine Einweisung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz möglich gewesen.
Der Tatverdächtige ist derzeit in der psychiatrischen Ameos-Klinik in Neustadt (Kreis Ostholstein) untergebracht. Ein Gutachten über seine Schuldfähigkeit steht noch aus. Sollte es ergeben, dass Nasib G. bei seinen Taten jeweils schuldunfähig war, würde keine Anklage erhoben, sondern in einem Sicherungsverfahren über eine dauerhafte Unterbringung in einer Fachklinik entschieden.