2 Minuten Bonn : Misshandelte Frau: Bewährungsstrafe für die Angeklagte BONN Im Fall einer schwer misshandelten und vergewaltigten Frau ist die Angeklagte am Freitag vom Landgericht Bonn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen die 29-jährige Deutsche wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Anwalt der 29-Jährigen kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Das Opfer war von der Verurteilten und deren Ehemann in dem Haus eines Ehepaares in Ruppichterroth nahe Bonn misshandelt und vergewaltigt worden. Die Vergewaltigungen gehen laut Gericht auf das Konto des Ehemannes der 29-Jährigen. Er sei der „Haupttäter”, der „Initiator”, sagte der Richter am Freitag. Ursprünglich war der Mann mitangeklagt. Vor Prozessbeginn war er jedoch gestorben. Die Taten liegen mehr als vier Jahre zurück: Das Opfer, eine damals 23 Jahre alte Frau, hatte ab Sommer 2013 einige Monate bei dem Ehepaar gewohnt. Kennengelernt hatten sich die drei auf einem Feuerwehrfest. Da die 23-Jährige zu der Zeit keine Wohnung hatte, nahm das ungleiche Ehepaar – sie war 25, er 45 Jahre alt – die junge Frau auf, für 150 Euro Kostgeld im Monat. Was in den folgenden Monaten passierte, nannte der Richter am Freitag „mentale Umprogrammierung” und „Gehirnwäsche”. Immer wieder wurde die Frau schwer misshandelt, mit Gerten und Bambusstöcken – um sie „gefügig” zu machen und ihren Willen zu brechen. Bilder, die auf dem Laptop des Verstorbenen gefunden wurden, zeigten laut Gericht die Verletzungen der Frau. Immer wieder wurde sie auch vergewaltigt. Dass die Ehefrau von allen Fällen wusste, sei allerdings nicht zu beweisen, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten ebenfalls Vergewaltigung vorgeworfen, da sie an zwei „erniedrigenden sexuellen Handlungen” mit dem Duschschlauch in der Badewanne beteiligt gewesen sein soll. Das Gericht stellte jedoch keine Beihilfe fest. Da die Taten außerdem so lange zuückliegen, musste die Kammer bei der Bemessung der Strafe auf das alte Sexualstrafrecht zurückgreifen. Laut diesem war eine Vergewaltigung gegen den Willen des Opfers nicht strafbar, solange keine Gewalt angewendet wurde. „Es ist erschütternd”, sagte der Richter. „Aber bei der Frau bedurfte es keiner Gewalt mehr. Sie hatte sich aufgegeben.” Die damals 23-Jährige hatte in dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit selbst ausgesagt. (dpa)
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