Anzeige Er wirkt wie ein seriöser Studienrat. Der schlanke, grauhaarige Angeklagte Uwe-Jürgen M. (56) betritt im schwarzen Anzug und weißen Hemd mit einer dunklen Aktentasche den Gerichtssaal 209 des Hamburger Landgerichts. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch an einem siebenjährigen Kind. In Kirchwerder hatte der Angeklagte seine Stellung als Nachhilfelehrer im Haus der Familie S. dazu benutzt, sich an seiner siebenjährigen Nachhilfeschülerin zu vergehen. Vier Taten, die er im November und Dezember 2017 beging, gestand der Hauslehrer ein. Die Misshandlungen geschahen im Kinderzimmer auf dem Dachboden des Hauses in einem Spielhaus aus Stoff. Er forderte seine Schülerin auf, die Hose auszuziehen, entblößte dabei selbst sein Glied. An einem anderen Tag berührte er mit dem Finger die Scheide des Kindes und leckte ihren Oberkörper ab. Außerdem streichelte er ihr Gesäß. Diese für das Kind grauenvollen Taten wurden am Montag mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung geahndet. Bewährung nur unter großen Bedenken Über das Internet hatte der Nachhilfelehrer seine Dienste als Kinderbetreuer angeboten und war von den nichts ahnenden Eltern engagiert worden. Vor Gericht hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das ersparte dem Kind die Aussage vor Gericht. Zudem hatte er ein Schmerzensgeld von 4400 Euro an die Siebenjährige gezahlt. Und schließlich wird er sich in Kürze einer Sexualtherapie unterziehen. Besonders schlimm ist der Ort, an dem es geschah! Das Kinderzimmer ist ein Rückzugsort. In ihrem eigenen Zimmer fühlen sich Kinder, die schützenswertesten Wesen, die wir haben, besonders sicher. Vorsitzende Richterin Anzeige „Alles gute Gründe, die Strafe zu mildern“, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. „Dennoch haben wir nur unter großen Bedenken der Bewährung zugestimmt.“ Strafverschärfend fand das Gericht die Umstände, unter denen der Missbrauch geschah. Während die Eltern unten im Wohnzimmer glaubten, er würde ihrer Tochter Deutsch und Mathe beibringen, verging er sich an dem Kind. Die Richterin: „Besonders schlimm ist der Ort, an dem es geschah! Das Kinderzimmer ist ein Rückzugsort. In ihrem eigenen Zimmer fühlen sich Kinder, die schützenswertesten Wesen, die wir haben, besonders sicher.“ Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Anklageverlesung und die Urteilsverkündung waren öffentlich. Lesen Sie auch Kinderschänder vor Gericht Unfähig zur Reue
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