Ein 62-jähriger Pensionist ist heute, Mittwoch, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Salzburger soll von Sommer 2006 bis Ende 2007 Beischlaf ähnliche Handlungen an der damals zwölf bzw. 13 Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin in Salzburg durchgeführt haben. Er legte ein reumütiges Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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