KINDESMISSBRAUCH

Nürnberg: Lkw-Fahrer soll zwei Mädchen sexuell missbraucht haben – die Opfer waren erst 5 und 7 Jahre alt

NÜRNBERG Gerichtsprozess Lkw-Fahrer soll zwei Mädchen in Franken sexuell missbraucht haben Wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Kinderpornografie muss sich ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit Dienstag vor dem Nürnberger Landgericht verantworten. Artikel drucken Artikel vorlesen Artikel einbetten Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Martina Schultzky (l.) und der Verteterin der Nebenklage, Kristine Eberlein, zum Prozessauftakt am Nürnberger Landgericht. Foto: Nikolas Pelke Prozessauftakt in Nürnberg: Mann (43) wird Kindesmissbrauch und Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Lkw-Fahrer steht vor Gericht. Nürnberger Landgericht: Angeklagter soll zwei kleine Mädchen missbraucht haben Äußerlich völlig emotionslos hat der 43-jährige gelernte Bürokaufmann die Verlesung der Anklage zum Prozessauftakt am Dienstag (29. Oktober 2019) vor dem Landgericht Nürnberg verfolgt. Darin wird dem gebürtigen Nürnberger mit den ergrauten Haaren vorgeworfen, zwei minderjährige Mädchen im Intimbereich mehrfach unsittlich berührt zu haben. Konkret soll der Angeklagte das Vertrauen einer befreundeten Familie ausgenutzt haben, um sich an den damals erst fünf und sieben Jahre jungen Mädchen mehrfach zu vergehen. Im Detail wirft das Landgericht dem ledigen Mann aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vor, der zuletzt als Lkw-Fahrer und Zusteller gearbeitet hat, sich zwischen den Jahren 2005 und 2010 in mindestens fünf Fällen an den Kindern sexuell vergangenen zu haben. Die Übergriffe sollen in zwei Wohnungen im Landkreis Roth im Wohnzimmer auf dem Sofa stattgefunden haben. Für sexuellen Missbrauch sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Kinderpornografie: Unzählige Aufnahmen auf Computern entdeckt Den Prozess ins Rollen gebracht haben die Aussagen der beiden Opfer. Bei der Festnahme im Januar diesen Jahres hat die Polizei zu allem Überfluss auf zahlreichen Computern unzählige Fotos und Videos mit Kinderpornografie entdeckt und sichergestellt. Auf insgesamt vier Rechnern seien laut Anklage allein 5800 kinderpornografische Videodateien gefunden worden. Zum Speichern der vielen Fotos und Videos soll der Mann mehrere Festplatten und zahllose USB-Sticks verwendet haben. In den letzten neun Monaten hat der Angeklagte auf den Prozess in der Untersuchungshaft gewartet. Für den Fall hat das Landgericht insgesamt neun Verhandlungstage anberaumt. Allerdings hat sich zum Prozessauftakt am Dienstag zunächst ein deutlich schnellerer Verhandlungsverlauf abgezeichnet. Direkt nach der Verlesung der Anklageschrift hat sich das Gericht hinter verschlossenen Türen um eine Verständigung bemüht. Opfern soll Aussage vor Gericht erspart bleiben Auf Anfrage von inFranken.de hat Kristine Eberlein, die Vertreterin der Nebenklage, die Hintergründe erklärt: “In der geplanten Verständigung geht es darum, den beiden Opfern die Aussage vor Gericht zu ersparen.” Für die beiden Geschädigten wäre es eine große Erleichterung, die sexuellen Übergriffe nicht vor Gericht schildern zu müssen. Die Rechtsanwältin hofft daher, dass es zu einem “Deal” zwischen Anklage und Verteidigung kommen werde. Für die Vertreterin der Nebenklage sei es verkraftbar, dass dem Angeklagten im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis eine etwas mildere Strafe in Aussicht gestellt würde. Lesen Sie dazu: WIESBADEN/FRANKFURT/05N Kinderpornografische Dateien mit Emojis verschickt Kein Deal: Staatsanwältin fordert mindestens vier Jahre Haft Vor Gericht sind nach der Pause die Verhandlungen thematisiert worden. Bei dem Gespräch hinter verschlossenen Türen habe der Angeklagte demnach einen Bankbeleg über 10.000 Euro als Schmerzensgeldzahlung sowie Entschuldigungsschreiben an die beiden Opfer vorgelegt. Damit hat der Angeklagte wohl eine Freiheitsstrafe vermeiden wollen. Allerdings hat sich die Staatsanwältin auf diesen Deal nicht einlassen wollen. Trotz Schmerzensgeldzahlung und Entschuldigungsschreiben habe die Staatsanwältin laut Richter Ulrich Flechtner im Hinblick auf die einschlägige Vorverurteilung des Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen vier und viereinhalb Jahren verlangt. Auch der Richter selbst hat deutlich gemacht, dass eine Bewährungsstrafe trotz Geständnis “nicht möglich” sei. Höchstens könne der Angeklagte mit einem etwas kleineren Strafrahmen zwischen mindestens drei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und zwei Monaten rechnen. Beschuldigter räumt sexuelle Übergriffe und Kinderpornografie-Besitz ein Die Verteidigung hat sich von dem Gespräch hinter verschlossenen Türen mehr versprochen. Die vom Gericht in Aussicht gestellt Strafmilderung sei dem Angeklagten zu gering gewesen, sagte die Verteidigerin Martina Schultzky bei der Wiederaufnahme des Prozesses. Obwohl ein “Deal” zuvor nicht zustande gekommen ist, hat der Angeklagte über seine Anwältin sowohl die sexuellen Übergriffe als auch den Besitz der Kinderpornografie eingeräumt. Er habe bereits im Alter von 18 Jahren angefangen, Kinderpornografie aus dem Internet herunterzuladen. Die lange zurückliegenden Übergriffe bedauere der Angeklagte heute zutiefst, ließ der 43-Jährige weiter über seine Anwältin mitteilen. Der Prozess geht bereits am Mittwoch vor dem Nürnberger Landgericht weiter. Artikel von: Nikolas Pelke Veröffentlicht von: inFranken.de Artikel kommentieren zur Startseite

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