Das Urteil gegen den pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S. soll am 29. Januar fallen. Die Verteidiger hoffen auf Milde. VON HOLGER SABINSKY-WOLF Der spektakuläre Prozess gegen den pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S. steht vor dem Abschluss. Am 29. Januar soll das Urteil fallen. Und vieles deutet darauf hin, dass die Strafe erneut hart ausfallen wird. Das Landgericht Augsburg hat sein Programm in der Revisionsverhandlung weitgehend erledigt. Alle Zeugen sind gehört. Nun stehen vor den Plädoyers noch die Gutachten zweier Sachverständiger an. Und die sind entscheidend für das Urteil. Denn auch die beiden letzten Experten kommen zu dem Schluss, dass Harry S., 43, voll schuldfähig ist. Damit stellen in der Neuauflage des Prozesses um den Missbrauch von 20 Jungen vier Gutachter fest, dass bei dem Mediziner keine psychische Störung vorliegt, die auf eine verminderte Schuldfähigkeit schließen lässt. Vier Gutachter halten den Kinderarzt für voll schuldfähig Und dies bedeutet, dass der Kinderarzt kaum Aussichten auf eine mildere Strafe hat. Im ersten Prozess war er zu dreizehneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück und beauftragte die Augsburger Richter, die Frage der Schuldfähigkeit noch einmal genau zu prüfen. Zumindest ein Gutachter sieht eine positive Entwicklung bei Harry S. Dessen Verteidiger Moritz Bode gibt auch daher weiter als Ziel aus, dass die Sicherungsverwahrung für seinen Mandanten wegfällt. THEMEN FOLGEN BAYERN HOLGER SABINSKY-WOLF PROZESS AUGSBURG
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