KINDESMISSBRAUCH

Pädophiler Kindesentführer muss in Sicherungsverwahrung

2 Minuten Landgericht Aachen : Pädophiler Kindesentführer muss in Sicherungsverwahrung Im Prozess um eine Kindesentführung in Jülich haben die Richter des Aachener Landgerichts den Stiefvater (Mitte, mit zwei Justizbeamten) verurteilt. Auch die leibliche Mutter und zwei weitere Helfer waren angeklagt. Foto: dmp press/Ralf Roeger AACHEN/JÜLICH Klarer konnten es die Richter am Aachener Landgericht nicht feststellen: Marc G. ist der Haupttäter unter vier Angeklagten im fast unglaublichen Fall einer gewaltsamen Entführung von zwei kleinen Pflegekindern aus einer Jülicher Familie vor knapp einem Jahr. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON WOLFGANG SCHUMACHER Im 09 2017 holte das Jugendamt vier Kinder aus einer Solinger Familie. Die Behörde hatte Hinweise darauf, dass die Kinder vom Stiefvater sexuell missbraucht würden. Die zwei Jüngsten wurden in einer Jülicher Pflegefamilie untergebracht. Am 19. 02 wurden sie von einem Quartett – angeführt vom Stiefvater – unter Anwendung brutaler Gewalt aus dieser Pflegefamilie entführt. Das Urteil der 5. Großen Strafkammer am Aachener Landgericht lässt keinen Zweifel am Motiv von Marc G.: Auslöser der Tat seien die „soziopathischen und pädophilen Neigungen“ des einschlägig vorbestraften Haupttäters gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Böhme. G. hatte nach Erkenntnissen des Gerichts den zur Tatzeit etwa zweieinhalbjährigen Jungen in der Zeit zwischen Juni und 09 2017 bereits missbraucht. Durch die gewaltsame „Befreiung“ des Kindes aus der Jülicher Pflegefamilie und der Flucht in einen Wohnwagenpark im belgischen Spa habe G. weitere sexuelle Übergriffe möglich machen wollen, sagte Böhme. Zwei Haftstrafen für den Haupttäter Sie verurteilte Marc G. zu zwei Haftstrafen: viereinhalb Jahre für schweren sexuellen Kindesmissbrauch und weitere fünfeinhalb Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger. Bei dem brutalen Überfall auf die Pflegefamilie war die Pflegemutter verletzt und eine Haushälterin traumatisiert worden. Bewaffnet mit E-Schocker, Pfefferspray, Kabelbindern und Panzertape-Klebeband waren drei der vier Angeklagten – Marc G., die Mutter der Kinder (32) und ein Freund des Haupttäters (27) – in das Haus eingedrungen. Das Trio setzte die Pflegemutter und die Haushälterin außer Gefecht, fesselten sie und nahmen die beiden Kleinkinder mit. Das Fluchtauto fuhr eine 25-jährige Bekannte. Eine seit langem „stabile pädophile Neigung“, so die Vorsitzende, mache Marc G. auch künftig für die Allgemeinheit gefährlich. Neuerliche Übergriffe auf Klein- und Kleinstkinder seien zu befürchten. Deswegen verhänge die Kammer die Sicherungsverwahrung für den 31-Jährigen im Anschluss an die Haft. Nach seiner Festnahme war umfangreiches Bildmaterial mit Abbildungen von Kindesmissbräuchen in seinem Besitz gefunden worden. Das war nicht das erste Mal: Während dieses Prozesses war er wegen des Besitzes von zuvor bei ihm gefundenen kinderpornografischen Material schuldig gesprochen worden. Missbrauch gegenüber Mittätern bagatellisiert Die mitangeklagten Helfer kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die beiden Frauen erhielten eineinhalb Jahre Haft, der Mann ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Das Gericht habe erkennen müssen, sagte Böhme, dass die „manipulativen“ Anlagen des Hauptangeklagten ausgereicht hätten, die drei Mittäter glauben zu lassen, dass eine angeblich schlechte Behandlung der Kinder in der Pflegefamilie Anlass zu der Befreiungsaktion sei. Seine missbräuchliche, pädophile Beziehung zu dem Jungen habe Marc G. ihnen gegenüber gekonnt bagatellisiert. Davon hätten die Mitangeklagten Helfer wenig gewusst, zumindest hätten sie es nicht glauben wollen. Allerdings: Mit dem Überfall hätten auch sie „erhebliche kriminelle Energie“ an den Tag gelegt, befand die Richterin. Doch die Geständnisse der Helfer vor Gericht hätten es möglich gemacht, die Strafen zur Bewährung auszusetzen. Zusätzlich verhängte das Gericht gegen sie zudem eine Auflage von jeweils 125 Sozialstunden. Die vier Kinder sind weiterhin außerhalb der Familie untergebracht. Das älteste Kind im Heim. Die übrigen drei in verschiedenen Pflegefamilien.

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