Pädophiler in Neuenburg zu Zuchthausstrafe verurteilt
Neuenburg, 31. Mai. (sda) Das Geschworenengericht Neuenburg hat am Mittwoch einen 66-jährigen Mann wegen pädophiler Handlungen zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Opfer war ein 8-jähriges Mädchen aus Mali. Der Angeklagte hatte sein Opfer 1997 bei einer Reise nach Mali kennengelernt. Während
01.06.2001
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Neuenburg, 31. Mai. (sda) Das Geschworenengericht Neuenburg hat am Mittwoch einen 66-jährigen Mann wegen pädophiler Handlungen zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Opfer war ein 8-jähriges Mädchen aus Mali. Der Angeklagte hatte sein Opfer 1997 bei einer Reise nach Mali kennengelernt. Während dreier Jahre – bis letzten November – verging er sich an dem Kind, das er unter dem Vorwand, es in der Schweiz zu pflegen, in seine Umgebung gebracht hatte. Der Mann und das Mädchen reisten zwischen der Schweiz, Frankreich und Mali umher. Der Verurteilte zahlte den Eltern des Mädchens durchschnittlich 600 Franken pro Monat. Zu dem Prozess war es gekommen, weil ein Deutschschweizer in Südfrankreich auf das Vergehen des Mannes aufmerksam geworden war und dieses der Polizei gemeldet hatte. Heute befindet sich das Mädchen wieder in seiner Heimat. Der 66-Jährige muss dem Opfer zusätzlich zu seiner Zuchthausstrafe 3000 Franken zahlen sowie die Gerichtskosten in der Höhe von 31 000 Franken tragen. Der Staatsanwalt hatte eine Zuchthausstrafe von neun Jahren sowie eine Internierung auf unbestimmte Zeit gefordert. Der Angeklagte war bereits 1983 wegen Exhibitionismus verurteilt worden.