
„Ich bin Papas Sexspielzeug“, erklärte eine heute 15-Jährige gegenüber dem Vater (46) ihrer Freundin (14). Der Mann schilderte das Zitat am Montag in seiner Zeugenaussage vor dem Koblenzer Landgericht, wo ein 38-jähriger Familienvater aus dem Kreis Altenkirchen angeklagt ist, über neun Jahre lang seine eigene Tochter sexuell missbraucht zu haben. Die weiteren Schilderungen des Mädchens gleichen einer Tortur.
20.10.2020, 14:27 Uhr
„Ich bin Papas Sexspielzeug“, erklärte eine heute 15-Jährige gegenüber dem Vater (46) ihrer Freundin (14). Der Mann schilderte das Zitat am Montag in seiner Zeugenaussage vor dem Koblenzer Landgericht, wo ein 38-jähriger Familienvater aus dem Kreis Altenkirchen angeklagt ist, über neun Jahre lang seine eigene Tochter sexuell missbraucht zu haben. Die weiteren Schilderungen des Mädchens gleichen einer Tortur.Foto: dpa/Symbolfoto
Er habe vor dem Fernseher gesessen, als die beiden Mädchen zu ihm kamen und seine Tochter Lissy (alle Namen geändert) sagte: „Katrin muss dir was erzählen.“ Der 46-Jährige fuhr fort: „Ich war erst einmal sprachlos, geschockt und zunächst komplett neben der Spur, als Katrin mir berichtete, sie sei seit ihrem fünften Lebensjahr von ihrem Vater sexuell missbraucht worden.“
Später habe er dann die beiden Mädchen ins Auto gepackt und sei zur Polizei gefahren. Er habe nicht eine Sekunde an der Geschichte gezweifelt, weil Katrin immer verschlossen, ängstlich und sehr eingeschüchtert gewesen sei. Die Anzeige erfolgte im September 2019. Katrin wurde daraufhin sofort aus der Familie geholt. Ihr Vater wurde am 29. November verhaftet und sitzt seitdem in der JVA Koblenz in U-Haft.
Lissy erklärte, sie habe sich mit Katrin vor drei Jahren in einer Schule angefreundet. Katrin habe meistens sie besucht, bei ihr sei sie nur einmal gewesen. Katrin sei oft allein zu Hause gewesen. Lissys Vater sagte, Katrin habe sich immer gefreut, wenn es bei ihm Selbstgekochtes gegeben hätte.
Lissy schilderte, lange hätte Katrin nichts von den Übergriffen ihres Vaters erzählt: „Sie sagte nur, es ginge ihr nicht so gut in der Familie. Besonders mit dem Vater gebe es Probleme.“
Rausgerückt sei sie dann an Lissys 13. Geburtstag im Juni vergangenen Jahres. Gemeinsam mit Katrins bester Freundin Manuela habe man „Wahrheit und Pflicht“ gespielt. Katrin habe dann erzählt, wie ihr Vater sie mit fünf Jahren zum ersten Mal angepackt hatte. Das habe sich immer wiederholt – bis zum Geschlechtsverkehr, immer wenn die Mutter nicht zu Hause gewesen sei.
„Ich habe nicht eine Sekunde an der Geschichte gezweifelt.“
Aussage eines Zeugen vor dem Landgericht.
Manuela sagte später, sie habe davon erfahren, als sie mit Katrin, wie junge Mädchen es tun, über sexuelle Dinge geredet hätten. „Ich habe es bereits hinter mir“, habe Katrin damals gesagt. Sie sei froh gewesen, dass sie sich jemand anvertrauen konnte.
Die drei Mädchen beschlossen zunächst, alles für sich zu behalten. Wochenlang hätten sie die Geschichte mit sich rumgetragen und es sei ihnen dabei immer schlechter gegangen. Drei Monate später hätten sie sich dann Lissys Vater offenbart.
Die beiden Freundinnen sagten auch aus, Katrin habe kein gutes Verhältnis zu den Eltern und ihren Geschwistern gehabt. Auch die Mutter sei sehr streng gewesen. Lissy berichtete, nachdem das Jugendamt Katrin aus der Familie genommen hatte, hätten die Eltern ihr den Umgang mit Katrin verboten. Jetzt habe sie wieder Kontakt, nachdem man den Eltern das Sorgerecht entzogen hat.
Am Montag Vormittag war das laut Anklage missbrauchte Mädchen als Zeugin vernommen worden. Die Befragung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie der Vorsitzende Richter Thomas Metzger morgens ausführte, würden sonst schutzwürdige Interessen des Opfers verletzt. Auch der Angeklagte musste den Saal 128 verlassen und die Befragung in einem anderen Raum über Video verfolgen.
Eine Gutachterin hatte attestiert, bei einer Konfrontation mit dem Vater bestünde für das Kind die Gefahr einer Traumatisierung. Wie der Vorsitzende Richter dann nachmittags in der öffentlichen Verhandlung erklärte, hatte das Mädchen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Prozess wird fortgesetzt.