Göttingen
Im Missbrauchsprozess gegen einen bereits einschlägig vorbestraften Strafgefangenen hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Göttingeneine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Außerdem sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Der 31-Jährige leide einem Gutachten zufolge an einer schweren seelischen Krankheit. Deshalb sei die Gefahr weiterer sexueller Missbrauchshandlungen sehr hoch.
Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der 31-Jährige im Frühjahr 2016 seine damalige Freundin in E-Mails dazu aufgefordert hatte, bei ihrem nächsten Besuch in der Justizvollzugsanstalt Rosdorfihren drei Jahre alten Sohn mitzunehmen. Sie sollte dazu die Kleidung des Kindes so präparieren, dass er an ihm sexuelle Handlungen vornehmen konnte.