Kiel/Kaltenkirchen. Der Versuch der Verteidigung, den Missbrauchsprozess gegen einen 46-jährigen Sozialpädagogen aus der Nähe von Kaltenkirchen platzen zu lassen, ist gescheitert: Am Montag wies die Jugendstrafkammer mehrere Anträge der beiden Rechtsanwälte zurück. Nach Verlesung der Anklage stieg das Gericht in die Beweisaufnahme ein und vernahm die ersten Zeugen. Mit der erneuten Begründung, die Kieler Staatsanwaltschaft habe einseitig ermittelt und der Verteidigung wichtige entlastende Akteninhalte vorenthalten, schob Rechtsanwalt Jacob Schwieger noch einen weiteren Aussetzungsantrag nach. Der Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Stefan Becker, stellte die Entscheidung zurück und erteilte der Staatsanwältin das Wort.
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