KINDESMISSBRAUCHLaufendes Gerichtsverfahren

PROZESSAUFTAKT AM LANDGERICHT HEILBRONN Eltern streiten sexuellen Missbrauch ihrer Töchter ab

SWR Aktuell 1.9.2020, 13:12 Uhr

In Heilbronn hat am Dienstag ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern begonnen. Angeklagt sind Eltern aus Möckmühl (Kreis Heilbronn). Sie stritten die Vorwürfe ab.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern vor, in den Jahren 2014 und 2015 ihre gemeinsamen Töchter schwer sexuell missbraucht zu haben. Das Paar lebt heute getrennt. Die Töchter waren damals erst drei bis vier Jahre alt. Bei einem Fall soll die angeklagte 44-jährige Mutter Fotos gemacht haben. Dem heute 40-jährigen Vater wird zudem der Besitz kinder- und jugendpornografischer Bilder und Zeitschriften vorgeworfen, die Mutter soll die Kinder mehrmals geschlagen haben. 

Angeklagte spricht von Verleumdungsaktion

Die beiden Angeklagten stritten zu Prozessauftakt die Vorwürfe vehement ab. Vor allem die Mutter äußerte sich vor Gericht sehr ausführlich: Ihrer Meinung nach handelt es sich um eine Verleumdungsaktion: Ein Mitarbeiter des Jugendamts Heilbronn soll behauptet haben, dass ihr Noch-Ehemann damals die Kinder sexuell missbraucht hat, um zu erreichen, dass beide Mädchen dauerhaft in Pflegefamilien bleiben. 

Angeblich wurden die Eltern bei einem Gesprächstermin im Jugendamt mit der Anschuldigung konfrontiert, weil bei einem der Kinder Rötungen im Genitalbereich festgestellt worden waren. Die Mutter führte das auf eine Windel-Unverträglichkeit zurück und war schockiert, wie sie sagte, von den Vorwürfen. Niemals hätte der Vater die Möglichkeit gehabt, sich an den Kindern zu vergehen. Zudem hätten beide ein überaus gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Töchtern gehabt. 

Burn-out und Depressionen

Die Lebensumstände seien zu dieser Zeit für die Familie schwierig gewesen, so die Aussage der Angeklagten: Der Angeklagte soll 2014 unter großem psychischen Druck gestanden und einen Burn-out gehabt haben. Er sei wegen Depressionen in Behandlung gewesen, dazu kamen Geldmangel und eine Räumungsklage. Das bedeutete viel Stress, so die Aussage. Deshalb habe man sich damals, sagte die Mutter heute, einvernehmlich mit dem Jugendamt darauf geeinigt, die beiden Drei- und Vierjährigen kurzfristig in Pflegefamilien unterzubringen, nur solange bis sich alles beruhigt habe und die Eltern in eine neue Wohnung gezogen seien. 

Die gemeinsamen Töchter treten im Verfahren als Nebenklägerinnen auf.

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