KINDESMISSBRAUCHLaufendes Gerichtsverfahren

Prozessauftakt mit Vorwurf: Kinder für bizarre Praktiken missbraucht

Wegen Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen und Schweregraden muss sich seit Dienstag ein 63-Jähriger vor dem Ulmer Landgericht verantworten. Die meisten Taten sollen sich in seiner Wohnung in einem Ehinger Alb-Teilort ereignet haben. Die Anklage listet teils bizarre Praktiken auf, zu denen er seine Opfer – in erster Linie ein Kind eines Brüderpaares – gezwungen haben soll.

Nur Anklage verlesen

Nur die Anklage wurde verlesen zum Auftakt der Hauptverhandlung am Dienstag. Der Rest des Prozesses (zwei weitere Verhandlungstage sind geplant) soll hinter verschlossenen Türen, ohne Öffentlichkeit, stattfinden. Dies hatte der Verteidiger des Angeklagten beantragt und wäre es nach diesem gegangen, dann hätte die Öffentlichkeit noch nicht einmal erfahren, welche Taten die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten konkret vorwirft. Was mit Richter Wolfgang Fischer aber nicht zu machen war.

Bizarre sexuelle Vorlieben

Fast ein Dutzend Taten legt Staatsanwältin Sabrina Arsene dem 63-Jährigen zu Last. Ihr Protokoll gab Einblick in die bizarren sexuellen Vorlieben des 63-Jähirgen. Die als solche nicht strafbar wären, jedoch soll der Angeklagte zwei Kinder – ein Brüderpaar – benutzt haben, um seinen Lustgewinn zu steigern. Seinen Anfang soll der Missbrauch im Februar 2019 genommen und sich bis in dieses Jahr hinein fortgesetzt haben.

Sich das Vertrauen der beiden Minderjährigen (damals zehn und elf Jahre alt) erschlichen haben soll der 63-Jährige auf einem Kinderfest in Ehingen. Vor allem eines der Kinder habe ihn in der Folge dann des Öfteren besucht in seiner Wohnung in einem Ehinger Teilort. Dort, aber unter anderem auch in einem nahen Waldgebiet, soll es zu den Missbrauchsfällen gekommen sein.

Angeklagter schweigt

Zu den Vorwürfen schwieg der Angeklagte am Dienstag beim Prozessauftakt, machte lediglich Angaben zu seiner Person. In Handschellen und mit Mundschutz war er in den Saal geführt worden. Grau sein Gesicht, behäbig sein Gang.

Die Staatsanwältin zeichnete das Bild eines Mannes, für den Sexualität am Rande der Körperverletzung angesiedelt zu sein scheint. Seine jungen Opfer mussten ihm vor allem dabei dienen und behilflich sein, sich selbst zu traktieren. Allerlei bizarre Hilfsmittel seien im Spiel gewesen: ein Kürbis, ein Maiskolben, eine Flasche, Strom und sogar eine lebendige Biene, die den Angeklagten ins Geschlechtsteil stechen sollte und dies auch tat. Zum Zwecke seiner Erregung. Bei einzelnen Praktiken soll der Angeklagte von den Kindern verlangt haben, dass sie diese auch an sich selbst vornehmen.

Schmerzen der Opfer

Doch dabei blieb es nicht. Mindestens zwei Mal soll der 63-Jährige versucht haben, eines der Kinder auch zu vergewaltigen, was zwar nicht gelang, dem Opfer jedoch Schmerzen beibrachte, so die Staatsanwältin.

Weiterer Vorwurf: Er soll von den Handlungen mit den Kindern Kinderpornografie hergestellt und solche auch über Soziale Medien verbreitet haben.

Rechtlich wird dem Angeklagten sexueller Missbrauch von Kindern, der versuchte schwere sexuelle Missbrauch von Kindern und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Als weitere Verhandlungstage sind  der 6. und der 13. Oktober vorgesehen.

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