
2. November 2020 um 07:15 Uhr
Remscheid / Hagen Dass der Lebensgefährte die eigene Tochter missbraucht? Dass ein Mann jahrelang die Vaterrolle übernimmt und sich währenddessen an dem Mädchen vergeht? Das ist eine schwere Straftat, für die ein Gericht üblicherweise hohe Freiheitsstrafen verhängt.
Hinzu kommen die körperlichen und seelischen Verletzungen eines Kindes, dass dem „Papa“ vertraut hat. Und auch die der Mutter, die sich Halt von ihrem Partner versprochen hatte – und nicht eine Tat, die bei den Betroffenen üblicherweise ein schweres Trauma hinterlässt.
Wegen einer solchen Tat hat sich nun ein 51-Jähriger vor dem Landgericht in Hagen zu verantworten. Der Remscheider soll 2005 in die Wohnung von Mutter und Kind nach Hagen gezogen sein, da war das Kind fünf Jahre alt. In dieser Zeit soll es dort viermal zum sexuellen Missbrauch gekommen sein. Weitere fünf Jahre später sollen sich die Mutter des Kindes und der Angeklagte getrennt haben. Die damals Zehnjährige soll ihren „Papa“ weiterhin in dessen Remscheider Wohnung besucht haben – bis zum Jahr 2015 soll der mittlerweile 51-Jährige das Mädchen in acht weiteren Fällen sexuell missbraucht haben. Später soll er zu einer neuen Lebensgefährtin nach Wuppertal gezogen sein – auch dort soll ihn das Mädchen besucht haben. Und auch dort soll er den Missbrauch des mittlerweile jugendlichen Opfers in weiteren sechs Fällen fortgesetzt haben. Bei einer der Taten soll er die heute 19-Jährige vergewaltigt haben – als die sich gewehrt habe, soll er von ihr abgelassen haben.
Erst vor drei Jahren soll sich die junge Frau ihrer Mutter anvertraut haben, woraufhin es zur Strafanzeige gekommen sei. Angeklagt sind nun schwerer sexueller Kindesmissbrauch, sexueller Missbrauch von Jugendlichen und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, weil der Angeklagte die „Vaterrolle“ übernommen haben soll. Hinzu kommt die Vergewaltigung, für die schwersten dieser Taten sieht das Gesetz hohe Freiheitsstrafen von zwei bis zu 15 Jahren vor. Da er nicht vorbestraft ist, befindet sich der Angeklagte auf freiem Fuß. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt, das 19-jährige Opfer hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen.