KINDESMISSBRAUCH

Schlimmer Fall von Kindesmissbrauch: Horror-Eltern quälen Baby

In Ludwigshafen wurde Anklage gegen ein Paar erhoben. Sie sollen ihr sechs Wochen altes Baby sexuell missbraucht haben. 

Ludwigshafen/Frankenthal – Ein unfassbarer Fall von Kindesmissbrauch passierte im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen am Rhein. Darüber berichtet LUDWIGSHAFEN24.de*

Horror-Eltern missbrauchen ihr Kind

Bereits im Oktober 2018 wurde der Fall bekannt. Eine 26-jährige Frau und ihr 24-jähriger Partner brachten ihr gemeinsames Baby in eine Kinderarztpraxis. Das misshandelte und schwer verletzte sechs Wochen alte Baby musste notoperiert werden, da es eine schwere Bauchfellentzündung hatte. 

Das bestätigte der leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber aus Frankenthal auf LUDWIGSHAFEN24-Anfrage. Die Ärzte konnten das junge Leben retten.

Schockierende Details über Horror-Eltern

Wie sich danach herausstellte, hatte das Baby noch weitere Verletzungen. Doch das ist noch nicht alles: Die Bauchfellentzündung soll wohl dadurch ausgelöst worden sein, dass die Mutter einen Gegenstand anal bei dem Kind eingeführt haben soll, wodurch schwere innere Verletzungen entstanden.

Laut Ströber habe sie sich damit sexuelle Befriedigung verschaffen wollen. Dem Vater hingegen wird vorgeworfen, den Säugling mit einem Gegenstand am Penis verletzt zu haben. Das Baby habe einen sichtbaren und schmerzhaften Bluterguss und eine blutende Wunde davongetragen.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Horror-Eltern

Das Paar muss sich nun wegen gefährliche Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener und sexuellen Missbrauch vor Gericht verantworten. Beide sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung drohen der Mutter eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf bis 15 Jahren, dem Vater ein bis 10 Jahre Haft. Beide sind nicht vorbestraft. 

Die Beschreibung der Folgen der bestialischen Körperverletzungen sind kaum zu ertragen: Schädelverletzung, eine Hirnblutung und Rippenbrüche, sowie eine Lungen- und Herzprellung. Es gab auch Einblutungen in den Augen. Außerdem besteht der Verdacht auf zurückliegende Knochenbrüche. Es ist unklar, ob der Säugling bleibende Schäden davontragen wird. 

Zum Zustand und Aufenthaltsort des Babys könne sich Ströber nicht äußern. Das diene dem Schutz des Kindes. Wie es mit dem Säugling weitergeht, sei nun Sache des Jugendamtes und des Familiengerichtes. 

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