Wegen Kindesmissbrauchs ist ein 37-Jähriger am Montag am Landesgericht Salzburg zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Salzburger soll sich im Tatzeitraum 2015 bis Frühjahr 2018 an dem Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin und an einem Freund des Buben sexuell vergangen haben. Er beteuerte seine Unschuld.
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