KINDESMISSBRAUCH

Schwerer Kindesmissbrauch: Vater beteuert vor dem Kieler Landgericht erneut seine Unschuld

Kiel | Er wurde bereits wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter verurteilt und sitzt deswegen noch im Gefängnis. Seit Mittwoch muss sich ein 43-jähriger Angeklagter vor dem Kieler Landgericht erneut wegen möglicher sexueller Übergriffe auf seine damals noch nicht 14 Jahre alte Tochter verantworten. Die Anklage listet zehn neue Fälle aus den Jahren 2003 bis 2009 auf. Sie hatten sich im ersten Prozess ergeben. Damals belastete die Aussage der Tochter den Vater.

Der 43-Jährige wies zu Verhandlungsbeginn auch die neuen Vorwürfe zurück. Schon 2010 hatte er seine Unschuld beteuert. Doch er wurde rechtskräftig zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe verbüßt er noch. Die Jugendstrafkammer hielt damals die Tochter für glaubwürdig und sprach ihn in zwei von neun angeklagten Fällen schuldig. In sieben Fällen wurde er freigesprochen, weil ihm die Taten nicht nachgewiesen werden konnten. Das Urteil hatte auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand. Die Revision wurde verworfen.

Laut neuer Anklage missbrauchte der aus Kasachstan stammende Mann die leibliche Tochter in der elterlichen Wohnung in Bad Bramstedt und später in seiner Wohnung im Kreis Segeberg. Das Mädchen soll bei den ersten Übergriffen acht oder neun gewesen sein. Der Fall kam überhaupt erst ins Rollen, weil sich das Kind einer Freundin offenbarte, die den Mann später anzeigte.

Der 43-Jährige bestritt jegliche Übergriffe auf seine Tochter. Er sagte: „Fast drei Jahre sitze ich im Knast, wofür? Ich wollte nur meine Tochter sehen.“ Nach seinen Angaben hielt die Mutter das Mädchen nach der Trennung lange Zeit von ihm fern. Er habe vor dem Amtsgericht ein Umgangsrecht erstreiten müssen und sie dann nur wenige Male gesehen. Vergangen habe er sich an ihr nicht. Sein Verteidiger sprach von einer „unglaublich hässlichen familiengerichtlichen Auseinandersetzung“ und will Freispruch erreichen.

Die Ex-Frau des Mannes und die Tochter, die in dem Verfahren Nebenklägerin ist, werden in nicht-öffentlicher Verhandlung aussagen.– Quelle: https://www.shz.de/5916206 ©2020

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