0 Baden-Baden. Er soll sich während des Schwimmunterrichts im Schwimmbecken oder auch in der Umkleidekabine an den Kindern vergangenen haben: Von diesem Mittwoch an steht ein 34-jähriger Mann in Baden-Baden vor dem Landgericht, der 37 Mädchen teils schwer missbraucht haben soll. Eines der jüngsten Kinder war erst vier Jahre alt. Insgesamt werden dem Mann rund 200 Taten vorgeworfen. Der Anklage zufolge filmte der mutmaßlichen Täter einige der ihm vorgeworfenen Taten – mit einer Unterwasserkamera. Aufnahmen waren nach der Durchsuchung seiner Wohnung im vergangenen Jahr sichergestellt worden. Verdächtiger sitzt in Untersuchungshaft Vor dem Prozess gab es – nach einer ersten Anzeige von zwei Eltern – umfangreiche Ermittlungen. Der nicht vorbestrafte Deutsche hatte als freiberuflicher Schwimmlehrer für drei Schwimmschulen gearbeitet und zwischen Oktober 2015 und 09 2017 rund 160 Kurse in mehreren Orten in Baden-Württemberg gegeben. In Gernsbach und Kuppenheim (beide Kreis Rastatt), Achern (Ortenaukreis), Bad Herrenalb (Kreis Calw) sowie Lörrach und Baden-Baden wurden dann die Fälle bekannt, für die er nun angeklagt ist. Wie die „Badische Zeitung“ berichtet, werden dem 34-Jährigen im Detail schwerer sexueller Missbrauch in sechs Fällen sowie sexueller Missbrauch in 195 Fällen vorgeworfen. Der Tatverdächtige wurde bereits vor einem Jahr festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Anklage will Sicherungsverwahrung erreichen Das Landgericht Baden-Baden. Foto: Winfried Rothermel / dpa Für die Ermittlungen hatte die Polizei Hunderte Eltern kontaktiert und zum Teil befragt. Am Schluss verdichteten sich die Hinweise auf zum Teil schweren Missbrauch von 40 Mädchen. Da drei Kinder nicht identifiziert werden konnten, werden nun noch die an 37 Mädchen begangenen Taten verhandelt. Zudem wird dem Mann Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Mit der Drohung, sie umzubringen, soll er versucht haben, einige der Mädchen zum Schweigen zu bringen. Die Anklage will für den Mann neben einer Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung erreichen, womit er nach Verbüßung seiner Strafe bis auf Weiteres im Gefängnis bliebe. Bisher schweigt der Mann zu den Vorwürfen. Da der Prozess vor der Jugendschutzkammer stattfindet, könnten Teile davon nicht öffentlich sein. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage anberaumt, 46 Zeugen sind geladen und sollen vom zweiten Verhandlungstag an gehört werden. Das Urteil soll demnach am 30. Oktober gesprochen werden. (dpa/les) Neueste Panorama Videos
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