
Lüdenscheid – Zehn Jahre hat er wegen mehrerer Sexualverbrechen an Kindern im Gefängnis gesessen. Danach stand er fünf Jahre unter Führungsaufsicht. Jeder Kontakt zu Minderjährigen war ihm untersagt. Jetzt, sechs Jahre nach Haftentlassung, muss sich der 50-jährige Lüdenscheider abermals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Er soll sich bis zum Sommer 2016 an der damals fünfjährigen Tochter seines Stiefsohnes vergangen haben. Noch schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen.