
HALVER ▪ Am Ende glaubte das Gericht der 14-jährigen Zeugin und nicht dem Angeklagten: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Nötigung und Körperverletzung verurteilte die erste große Strafkammer des Landgerichts Hagen einen 44-Jährigen aus Halver zu einer Haftstrafe von fünf Jahren.
Der gleichzeitig ausgestellte Haftbefehl wurde unter strengen Auflagen ausgesetzt. „Wir gehen davon aus, dass sich die Taten im Wesentlichen so zugetragen haben, wie das von der Zeugin geschildert wurde“, sagte der Vorsitzende Richter Marcus Teich in seiner Urteilsbegründung. Nach der Aussage der Hauptbelastungszeugin hatte schon die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die Anzahl der angeklagten Taten reduziert.
Abgeurteilt wurden letztlich zwei Übergriffe, die sich noch vor der engeren Schutzaltersgrenze von 14 Jahren zugetragen hatten, und sechs Fälle, die nach dem 14. Geburtstag des Mädchens lagen. Diese hatten sich aufgrund seiner Zeugenaussage hinreichend abgrenzen lassen. „Es ist wahrscheinlich, dass darüber hinaus weitere Vorfälle geschehen sind“, sagte Richter Teich.
Weil der Angeklagte die Vorwürfe bis zum Schluss leugnete, nahm die Urteilsbegründung am letzten Verhandlungstag breiten Raum ein. Die Kammer verwies darauf, dass sich die Erklärungen des Angeklagten und der als Zeugin aussagenden Kindesmutter zur Herkunft von Spermaspuren im Bett des Kindes zu hundert Prozent gedeckt hätten. Beide hätten offenbar gemeinsam überlegt, „wie man das dem Gericht in der Hauptverhandlung plausibel erklären kann“, sagte Teich. Kindesmutter und Angeklagter hätten versucht, die 14-Jährige als „ungezogenes, aggressives, verhaltensauffälliges Kind“ darzustellen, das „unglaubwürdig und bösartig“ sei.
In ihrer Aussage habe die 14-Jährige „teilweise erstaunlich detailreich“ von den Übergriffen berichtet und den Angeklagten „nicht durchweg negativ“ dargestellt. Als Partner der Mutter fungierte er offenbar über Jahre hinweg als von dem Kind durchaus geschätzte Vaterfigur, die als Vermittler in Streitgesprächen fungierte. Nachdem das Mädchen gemerkt hatte, dass es nach den Übergriffen keinerlei Rückhalt bei seiner Mutter haben würde, wandte es sich Ende März 2011 direkt an die Polizei. „Innerhalb der Familie konnte sie keine Unterstützung mehr kriegen – so jedenfalls war ihr Eindruck“, äußerte Richter Marcus Teich Verständnis für den „nachvollziehbaren Hilferuf“.
Denn im Laufe der Übergriffe habe der Angeklagte deren Intensität immer mehr gesteigert. Noch in der Hauptverhandlung sei die Empörung des Mädchens gegenüber seiner eigenen Mutter zu spüren gewesen, „die ihr nicht glaubte“. Dazu gab es nach Auskunft der psychologischen Gutachterin Cornelia Orth keinen Anlass: Sie hatte keinen vernünftigen Zweifel daran, dass das Mädchen von wirklich geschehenen Übergriffen berichtete.
Verteidiger Bernd Eisenhuth hatte in dieser Lage einen schweren Stand und forderte nach dem Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ einen Freispruch. Nach dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, kündigte er an, dieses vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Die Staatsanwältin hatte für die später verhängte fünfjährige Haftstrafe plädiert.
Zurück blieb am Ende ein Scherbenhaufen, auf den Richter Marcus Teich gestern in seinem Schlusssatz hinwies: Für die Heranwachsende „haben diese Taten zur Folge gehabt, dass für sie die Familie auseinandergebrochen ist“. ▪