Ein Mann aus dem Kreis Cochem-Zell befindet sich auf der Flucht vor der Justiz. Am Tag der Hauptverhandlung taucht er nicht auf. Nach Aussage seines Sohnes hat er sich ins Ausland abgesetzt.
12.10.2020, 10:19 Uhr
Ein Mann aus dem Kreis Cochem-Zell befindet sich auf der Flucht vor der Justiz. Am Tag der Hauptverhandlung taucht er nicht auf. Nach Aussage seines Sohnes hat er sich ins Ausland abgesetzt.Wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen an der Mosel hätte sich jetzt ein inzwischen 65 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Koblenz verantworten soll. Doch er setzte sich wohl ins Ausland ab.
Foto: Landgericht Koblenz
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren (Mai 2015 bis April 2017) in einer Cochem-Zeller Moselgemeinde und andernorts mehrfach sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen gegen deren Willen vorgenommen zu haben. Dafür hätte er sich nun wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einem Strafverfahren verantworten müssen.
Doch zur Hauptverhandlung vor dem Koblenzer Landgericht erscheint der Angeklagte nicht. Das Gericht wendet sich daraufhin an die Polizeiinspektion Cochem, die umgehend versucht, den Mann ausfindig zu machen. In der Wohnung des Angeklagten treffen die Beamten jedoch nur seinen Sohn an. Der behauptet, der Vater habe das Land am Vortag verlassen und befinde sich nun in der Türkei. Auch Bilder des Angeklagten aus einem Messengerdienst, die dem Vertreter der Nebenklage vorliegen, weisen in diese Richtung. Der Mann scheint sich offenbar am Tag vor der Verhandlung in die Türkei abgesetzt zu haben. Ob er das Land per Flugzeug verlassen oder ob er die Flucht mit einem Kraftfahrzeug angetreten hat, ist noch unklar.
Gegen den inzwischen 65-Jährigen wird ein Haftbefehl erlassen. Sollte er sich inzwischen jedoch tatsächlich in der Türkei befinden, so wird man des Mannes wohl in unmittelbarer Zukunft nicht habhaft werden. Außer dem 65-Jährigen steht noch ein 20-jähriger Mann vor Gericht. Auch er soll in besagtem Zeitraum wiederholt sexuelle Handlungen an der geschädigten Minderjährigen gegen deren Willen vorgenommen haben.
Im Gegensatz zu seinem potenziellen Mittäter versucht der junge Mann nicht, sich seiner Verantwortung zu entziehen. Das Verfahren gegen ihn wird deshalb von dem Verfahren gegen den flüchtigen Angeklagten abgetrennt und planmäßig vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Weil auch der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war findet die weitere Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Über den Ausgang der Verhandlung ist bislang nichts bekannt.
Von unserem Mitarbeiter Philipp Wirtz