Die II. Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat einen Mann, der seine Stieftochter mehrfach vergewaltigte, zu einer Zuchthausstrafe von 4½ Jahren verurteilt. Das Mädchen war zum Zeitraum der Übergriffe zwischen 11 und 12 Jahre alt. Das Bezirksgericht Hinwil hatte den Mann im Juli 2002 noch zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt. Obwohl das Obergericht den Angeklagten wiederum der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen versuchten Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig befand, ging es gegenüber der erstinstanzlichen Beweiswürdigung von einer reduzierten Anzahl sexueller Übergriffe aus. Auch der Verzögerung des Berufungsverfahrens wurde mit der Senkung der Strafe Rechnung getragen.
Von der Verhandlung, die am 10. Februar stattfand, waren Öffentlichkeit und Medien aufgrund des Opferschutzes ausgeschlossen worden. Das Gericht teilte das Urteil am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Der Angeklagte, dessen Alter nicht angegeben wurde, hatte die sexuellen Übergriffe zwischen Mai 1999 und Mai 2000 an der im gleichen Haushalt lebenden Tochter seiner sri-lankischen Ehefrau begangen.