Jahrzehntelang galt der 53-jährige Schweizer als pflichtbewusster, erfolgreicher EDV-Spezialist einer Bank. Zudem war er Major im Militär. Erst 2011 zeigten ihn seine inzwischen erwachsenen Töchter an, weil sie im Kindesalter von ihm über Jahre hinweg missbraucht worden waren. Der heute arbeitslose Vater war nur in Grundzügen geständig, bestritt vor allem die Schwere, den Zeitraum und die Häufigkeit der Taten. Vom Bezirksgericht Affoltern war er zu einer Freiheitsstrafe von 6½ Jahren verurteilt worden. Seine Berufungsverhandlung vor Obergericht fand bereits vor zwei Wochen statt, das Urteil wurde am Dienstag eröffnet. Dem Familienvater wurde vorgeworfen, von Anfang der neunziger Jahre bis etwa 2002 seine Töchter regelmässig mehrmals pro Monat sexuell missbraucht zu haben, als sie zwischen fünf und elf Jahre alt waren.
Vor Gericht räumte der Beschuldigte nur ein, die Kinder im Genitalbereich gestreichelt zu haben. Alle weiteren Vorwürfe bestritt er vehement. Gemäss den Aussagen der Opfer und der Anklage mussten sich die Kinder aber darüber hinaus beim gemeinsamen Bad mit dem Vater in der Badewanne auf seinen Penis setzen und ihm diesen auch manipulieren. Selbst orale Handlungen des Vaters an den Geschlechtsteilen der Kinder, das Einführen von Gegenständen und Zungenküsse waren eingeklagt. Der älteren Tochter soll der Vater bei Brechen eines Schweigegebots eine Heimeinweisung angedroht haben.
Der Mann sass nach der Anzeige 175 Tage in Untersuchungshaft, ist inzwischen geschieden und hat zu den Opfern keinen Kontakt mehr. Vor Gericht bezichtigte er seine Töchter der Lüge. Ihre Motive seien Hass, Neid und finanzieller Natur. Die Kinder verlangten 40 000 Franken und 25 000 Franken Genugtuung von ihm. Er akzeptierte nur je 8000 Franken. Sein Verteidiger plädierte auf eine bedingte Geldstrafe von 350 Tagessätzen à 30 Franken. Wegen Verjährung aller Handlungen, die vor Oktober 1992 begangen worden waren, sprach das Obergericht den Mann von einem Teil der Vorwürfe frei, glaubte aber den Aussagen der Kinder. Das Urteil lautete auf 4¾ Jahre Freiheitsstrafe wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern. Genugtuung bezahlen muss er seinen Töchtern 25 000 und 12 000 Franken.
Urteil SB130306 vom 8. 4. 14, noch nicht rechtskräftig.