KINDESMISSBRAUCH

Sexueller Missbrauch in 220 Fällen: Schaffner zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt

FREIBURG IM BREISGAU Sexualstraftäter vor Gericht In mehr als 220 Taten angeklagt soll ein Zugbegleiter mehrere Jungen zwischen zwölf und 17 Jahren schwer sexuell missbraucht haben. Jetzt wurde er zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Artikel drucken Artikel vorlesen Artikel einbetten In mehr als 220 Taten angeklagt soll ein Zugbegleiter mehrere Jungen zwischen zwölf und 17 Jahren schwer sexuell missbraucht haben. Symbolfoto: Franz-Peter Tschauner/dpa Ein Zugbegleiter ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von sechs Kindern und Jugendlichen zu einer Gesamtstrafe von siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und seinen minderjährigen Opfern damit eine Aussage vor Gericht erspart, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Freiburg am Montag sagte. Dem Angeklagten waren mehr als 220 Taten zwischen Juni 2013 und Oktober 2017 zur Last gelegt worden. Teile des Prozesses und die Plädoyers waren nicht öffentlich (Az.: 17 Ls 180 Js 35471/17). Er sprach die Kinder in Regionalzügen an Um an seine zwischen 12 und 17 Jahre alten Opfer heranzukommen, hatte der 48-Jährige sie während seiner Arbeit als Schaffner in Regionalzügen angesprochen und zu sich nach Hause eingeladen. Dort vergewaltigte und missbrauchte er sie. Alle Taten geschahen in seiner Wohnung in einer Stadt im Südwesten Baden-Württembergs. Zum Teil hatte er den Jungen dafür zwischen 10 und 90 Euro gegeben. Außerdem ließ der Mann sich demnach Schulden, die sie zwischenzeitlich bei ihm gemacht hatten, mit Sex bezahlen. Der Mann war einschlägig vorbestraft. Wegen ähnlicher Sexualstraftaten wurde er 2016 bereits zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das nun verhängte Strafmaß setzte sich daher aus zwei separaten Freiheitsstrafen zusammen: Zum einen für die vor der Verurteilung zur Bewährungsstrafe begangenen Taten und zum anderen für die danach begangenen. Mit dem Strafmaß folgten die Richter im Wesentlichen dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe gefordert, ohne diese genau zu beziffern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum Teil sogar gefilmt: Schwimmlehrer soll 40 kleine Mädchen missbraucht haben Artikel von: Agentur dpa Veröffentlicht von: inFranken.de zur Startseite

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