KINDESMISSBRAUCH

Sexueller Missbrauch: Urteil eines 20-Jährigen Vorarlbergers aufgehoben

Jetzt muss am Landesgericht Feldkirch noch einmal darüber verhandelt werden, ob der Angeklagte zu den Tatzeiten noch strafunmündig oder bereits strafmündig war. Nur Täter, die zur Tatzeit mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen bestraft werden. Der mittlerweile 20 Jahre alte Angeklagte sagt, er habe mit den Übergriffen auf die beiden unmündigen Mädchen 2011 an seinem Geburtstag aufgehört, als er 14 Jahre alt und damit strafmündig geworden sei.

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