
Sollte er sich noch einmal einschlägig strafbar machen, werde er nicht mehr so glimpflich davonkommen, hatte der Gerichtsvorsitzende bei der Verkündung des Urteils im Juni 2018 den Beschuldigten gewarnt. Seit Montag steht fest, dass der erstinstanzliche Spruch des Bezirksgerichts Zürich auch ohne weitere Straftaten des Ermahnten keinen Bestand mehr hat.
Die Bezirksrichter hatten den 27-jährigen Bürger eines Benelux-Staates für schuldig befunden, Mitte 2015 und Anfang 2016 die zum Tatzeitpunkt 11 und 14 Jahre alten Schwestern seiner damaligen Freundin sexuell missbraucht zu haben. Sie verurteilten ihn wegen sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit einem Kind sowie Pornografie und Gewaltdarstellung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren.
Angebliche Hirngespinste
Damit hätte der Mann, der damals 63 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte, nicht ins Gefängnis zurückkehren müssen. Von der Anklage der versuchten Nötigung wurde er freigesprochen. Eingestanden hatte er lediglich, dass er Datenträger mit japanischer Manga-Kinderpornografie, Darstellungen von sexueller Gewalt und Zoophilie besessen habe.
Dass er die zweitjüngste der vier Schwestern fünf Mal sexuell missbraucht und zuletzt auch Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben soll, sei ein Hirngespinst des Mädchens gewesen, sagte der Mann vor der Vorinstanz. Auch dass er die jüngste Tochter mit einem Vibrator intim massiert haben soll, sei erfunden. Die Mädchen seien eifersüchtig gewesen, und insbesondere die 14-Jährige habe sich immer wieder zwischen ihn und seine Freundin zu drängen versucht, erklärte der Beschuldigte.
Die 24 Monate bedingt waren der Staatsanwaltschaft zu mild. Sie erhob Berufung und forderte eine Erhöhung der Strafe auf 40 Monate sowie einen Schuldspruch auch wegen versuchter Nötigung. Der Beschuldigte hatte dem 14-jährigen Mädchen befohlen, niemandem in der Familie zu erzählen, dass er es mit einem Dildo an der Klitoris massiert habe und mit zwei Fingern in die Vagina eingedrungen sei. Andernfalls würde die älteste Schwester – die damalige Freundin des Täters – nämlich aus Eifersucht sie und auch ihn töten.
Wie das Bezirksgericht interpretierte auch das Obergericht diese Aussage nicht als psychischen Druck auslösende Drohung und damit nicht als versuchte Nötigung, sondern lediglich als Warnung. Schliesslich habe es nicht in der Macht des Beschuldigten gelegen, seine damalige Freundin zu einer solchen Bluttat zu bewegen oder sie davon abzuhalten.
Rest in Halbgefangenschaft
Dass die erstinstanzliche Strafe zu mild war, fand auch das Obergericht. Es erhöhte das Strafmass auf 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 8 Monate unbedingt. 2 Monate hat der inzwischen mit einer neuen Partnerin zusammenlebende Mann während der Untersuchungshaft verbüsst. Weil er eine feste Anstellung hat, darf er als Ersttäter davon ausgehen, dass er die restlichen 6 Monate in Halbgefangenschaft verbüssen kann.
Der vorsitzende Richter Stefan Volken tadelte den Mann, weil er auch an der Verhandlung vom Montag ungeständig blieb. Das Gericht frage sich, ob er sich überhaupt schon ernsthaft mit seinen Taten auseinandergesetzt habe. Volken erinnerte den Beschuldigten daran, dass Delikte wie jene, die er an den beiden Mädchen beging, seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sogenannte Katalogtaten sind und zwingend die Landesverweisung nach sich ziehen.
Urteil SB180461 vom 6. 5. 2019; noch nicht rechtskräftig.
Die minderjährigen Schwestern der Freundin missbraucht
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 27-jährigen Mann zu einer bedingten 24-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er zwei Schwestern seiner Freundin missbrauchte. Die Opfer waren zum Zeitpunkt der Taten 11 und 14 Jahre alt.
Alois Feusi 22.06.2018
Neun Jahre Gefängnis für den Missbrauch eines achtjährigen Mädchens
Ein 29-jähriger Schweizer, der serienmässig minderjährige Mädchen überfiel und sexuell missbrauchte, ist vom Bezirksgericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Tom Felber 26.03.2018