KINDESMISSBRAUCH

Therapeut wegen Kindesmissbrauch angeklagt

Die Verhandlung zu einer seltsamen Thailand-Reise endet vor dem  Landgericht.

Als die Kammer am späten Vormittag das Urteil verkündet, klingt das für manche Zuhörer wie eine Erlösung. Der 53 Jahre alte Therapeut Michael G. wird wegen Kindesmissbrauchs sowie Beihilfe und des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Doch nicht jeder hört die Urteilsbegründung mit Wohlgefallen: Während der Angeklagte anfangs mit gespielter Erheiterung lauscht, vergräbt neben ihm einer seiner drei Verteidiger – er ist der einzige, der zur Urteilsverkündung erschienen ist – sein Gesicht in den Händen, als wenn er ob des keineswegs milden Urteils die Welt nicht mehr verstünde. Er hatte auf Freispruch plädiert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Michael G., der sich als Diplom-Psychologe auf die „Therapie“ von Pädophilen und Kindern mit ADHS spezialisiert hatte, 2005 einen Patienten auf einer von diesem bezahlten zweiwöchigen „Therapie-Reise“ nicht nur zu sexuellem Kindesmissbrauch ermutigt, sondern selbst auch missbraucht hatte. Es hält ihn für schuldig, einem damals Zwölfjährigen auf den Philippinen 100 Euro überwiesen zu haben, damit dieser in zwei „Live-Sex-Shows“ seine Fantasien wahr werden lasse. Und das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass die mehr als 50 000 kinderpornografischen Bilddateien, die die Ermittler auf G.s Computer gefunden hatten, keinesfalls dessen „wissenschaftlicher Arbeit“ dienten, wie dieser selbst behauptet hatte.

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