(sda) Jahrelang hat ein heute 58-Jähriger seine Tochter sexuell ausgebeutet. Das Zürcher Obergericht bestätigte am Freitag einen erstinstanzlichen Schuldspruch samt 3-jähriger Gefängnisstrafe. Der Angeklagte wurde der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen. Der Verurteilte muss aber dennoch nicht hinter Gitter. Das Gericht fällte die Strafe zwar unbedingt aus, beschloss aber deren Aufschub zugunsten einer ambulanten Therapie. Der Vorsitzende machte dem Angeklagten klar, die Freiheitsstrafe sei damit keineswegs vom Tisch. «Grundsätzlich ist sie vollziehbar.» Es hänge vom erfolgreichen Verlauf der Therapie ab, ob der Angeklagte sie absitzen müsse. Die erste Instanz hatte vor einem Jahr gegen einen Aufschub entschieden und den Vollzug der Strafe angeordnet. Damals befand sich der Angeklagte in sehr unstabilen persönlichen und beruflichen Verhältnissen. Das Obergericht gewährte nun einen Aufschub, weil sich die Situation des Mannes inzwischen deutlich geändert hat.
Der Schweizer hat eine 37 Jahre jüngere Kenyanerin geheiratet, lebt mit ihr zusammen und gibt an, auch im Glauben Halt zu finden. Zudem geht er einer geregelten Arbeit nach. Er besucht regelmässig eine psychiatrische Therapie und nimmt an den Gruppensitzungen der deliktorientierten Therapie des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) des Kantons teil. In einem Zwischenbericht äusserte sich der Therapeut recht zuversichtlich über die Resozialisierungschancen des Angeklagten. Dessen psychische, emotionale und persönliche Stabilität – und damit die Resozialisierung – wäre jedoch in hohem Grade gefährdet, würde er durch einen Strafvollzug aus seinem Umfeld herausgerissen.
Die Straftaten des geständigen Angeklagten reichen viele Jahre zurück. Von 1985 bis 1993 machte er sich regelmässig sexueller Übergriffe auf seine zu Beginn etwa siebenjährige Tochter schuldig. Erst als ihm das Opfer als Jugendliche klar Einhalt gebot, hörte er auf. Zehn Jahre später kam es erneut zu mindestens zwei Übergriffen auf einen 15-jährigen, geistig behinderten Knaben. Das Gericht stufte das Verschulden des Angeklagten als schwer ein. Die damalige schwierige Beziehung mit seiner kranken Frau rechtfertige die Übergriffe auf die Tochter in keiner Weise.