KINDESMISSBRAUCH

Tochter und Enkel missbraucht: 56-Jähriger muss in Haft

Es gibt Verbrechen, die im Bereich des Unfassbaren liegen. Ein heute 56-Jähriger vergeht sich erst an seiner leiblichen Tochter und längere Zeit darauf an seiner Enkelin. Dafür muss er sechs Jahre ins Gefängnis.

Der Prozess vor der Ersten Strafkammer des Amberger Landgerichts lief in weiten Teilen nichtöffentlich ab. Den beiden Opfern blieben Vernehmungen erspart, der aus dem Landkreis Schwandorf stammende Täter legte ein Geständnis ab. Auch dabei wurden Zuhörer ausgeschlossen.

Auf der Anklagebank saß ein heute 56 Jahre alter Mann, den uniformierte Polizeibeamte aus der U-Haft vorführten und ihn später auch wieder in eine Justizvollzugsanstalt zurückbrachten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm eine lange Serie von sexuellen Übergriffen vor. Sie reichten zurück bis ins Jahr 2002, als der Beschuldigte damit begann, seine damals neun Jahre alte Tochter zu missbrauchen. Das geschah laut verlesener Anklageschrift in der Wohnung des Arbeiters, teilweise aber auch in einem von ihm benutzten Auto. Fünf Jahre lang ging das so.

Familiären Frieden gewährleisten

Die Tochter schwieg und vertraute sich zunächst niemandem an, um den innerfamiliären Frieden weiter zu gewährleisten. Sie kam ins Erwachsenenalter, wurde schwanger und selbst Mutter einer Tochter. Ab 2018 geriet auch sie zur Zielscheibe sexueller Attacken ihres Großvater. 

Am Silvestertag 2019 kam alles auf. Dann wurden die unsäglichen Attacken auf das Kind offenkundig, ging die Mutter mit ihrer Tochter zur Polizei. Auf dem Revier äußerte die heute 27-Jährige, dass auch sie sich in ihrer Kindheit immer wiederkehrenden Übergriffen des Vaters ausgesetzt sah.

50 einzelne Verbrechen

Die genaue Zahl der Straftaten ließ sich nicht konkretisieren. Zum Schluss ging die Strafkammer von 50 einzelnen Verbrechen aus. In einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen, über dessen Ergebnis die Kammervorsitzende Roswitha Stöber in öffentlicher Sitzung informierte, hatte Staatsanwältin Barbara Tutsch sieben Jahre Haft für angemessen erachtet. Verteidiger Michael Schüll (Amberg) hielt fünf Jahre für ausreichend.

Die Richter schickten den Mann nach eintägigem Prozess für sechs Jahre hinter Gitter. In der Begründung sagte die Vorsitzende, es sei “krass gewesen”, was über die Jahre hinweg geschah. Sie riet dem Angeklagten dringend dazu, während der Haftzeit eine Therapie zu machen. Dazu hatte auch der medizinische Sachverständige Thomas Lippert (Nürnberg) geraten. 

Lippert sprach dem Angeklagten allerdings jegliche Verminderung der Schuldfähigkeit ab. Der Familienvater hatte während der Verhandlung seine Verbrechen erkennbar bereut. Er will, quasi als Schmerzensgeld, an seine Tochter 14 000 Euro und an die ebenfalls missbrauchte Enkelin 8000 Euro bezahlen.

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