
Rund ein Jahr nach dem Tod eines Dreijährigen aus Dillingen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage erhoben. Der Lebensgefährte der Mutter soll den Buben schwer misshandelt haben. Ihm wird nun Totschlag vorgeworfen.
13.10.2020, 10:24 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 24 Jahre alten Dillinger wegen Totschlags und Missbrauch von Schutzbefohlenen erhoben. Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann dringend verdächtig, Mitte Oktober letzten Jahres den drei Jahre alten Sohn seiner Lebensgefährtin mit der Faust in den Bauch und ins Gesicht geschlagen zu haben. Als das Kind dann schrie, soll er es weiter körperlich misshandelt haben.
Dem Verdächtigen drohen bis zu 15 Jahre Haft
Die Mutter war zu dem Zeitpunkt nicht im Haus. Laut Staatsanwaltschaft rief er dann die Mutter an und bat sie, einen Notruf abzusetzen. Rettungssanitäter und Notarzt kamen, der Junge verstarb dennoch im Krankenhaus infolge der Gewaltanwendung. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor.
Mehrere rechtsmedizinische Sachverständigengutachten waren nötig, um den dringenden Tatverdacht zu erhärten. Diese lagen Anfang Mai vor. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Die kleine Schwester des Buben war sofort nach der Tat in ein Heim gekommen.
Bub lebte in desolaten Verhältnissen
Für Aufsehen hatte der Fall auch gesorgt, weil die Kinder offenbar über Monate in der Wohnung lebten, die sich laut Jugendamt in einem desolaten Zustand befunden habe. Während die Mutter in ihrem vorigen Wohnort in Halle vom Jugendamt betreut wurde und ihr ältestes Kind bereits von der Oma versorgt wurde, war die Familie dem Dillinger Jugendamt nicht bekannt. Und das, obwohl eine Nachbarin wenige Wochen zuvor im Landratsamt angerufen und gemeldet hatte, dass sich in der Wohnung neben Hunden, die nie nach draußen dürften, auch Kinder befänden. Sie rief dafür aber beim Veterinäramt an. Die Information über die Kinder erreichte das Jugendamt nicht. Dies hatten exklusive Recherchen des BR ergeben.
Kritik am Landratsamt nach BR-Recherchen
Das Landratsamt war daraufhin stark kritisiert worden. So forderten die Grünen eine bessere Überwachung von Familien in schwierigen Verhältnissen. Die Information hätte im Haus weitergegeben werden müssen, so die Kritik. Dass die Frau bereits in Halle vom Jugendamt betreut wurde, hätte allerdings aus Datenschutzgründen gar nicht an das Dillinger Landratsamt weitergegeben werden dürfen, da die Betreuung dort – offenbar auf ihren eigenen Wunsch hin – bereits vor ihrem Umzug abgebrochen worden war.